Wohnriester: Förderung ohne Einkommensgrenzen

Wohnriester ist eine echte Abkürzung auf dem Weg ins Eigenheim. Er hilft bereits Berufsstarter beim Aufbau von Eigenkapital für den Immobilienerwerb. Später entlastet er bei der Finanzierung, denn das Darlehen wird schneller getilgt.

So viel gibt der Staat jährlich:

max. Zulage pro Jahr
Grundzulage
154 Euro
Kinderzulage
vor 2008 geboren 185 Euro
2008 geboren 300 Euro
Starter-Bonus
Sparer unter 25 Jahren 200 Euro (einmalig)

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - abzüglich der staatlichen Zulagen - in Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.

Ganz ohne Eigenbeitrag geht es allerdings nicht. Der Gesetzgeber hat einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro festgelegt. Es ist auch möglich, die Zahlungen auszusetzen, die Riester-Förderung entfällt dann für den entsprechenden Zeitraum.

Die Riestersparraten können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die erhaltenen Zulagen. Ein eventueller Differenzbetrag wird über die Einkommensteuererklärung ausbezahlt.

Sonderfall: Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten nur ein Partner direkt förderberechtigt und verfügt der andere über keine eigenen Einkünfte, oder über Einkünfte aus nicht sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, kann dieser grundsätzlich mit einem eigenen Riester-Vertrag und einer jährlichen Zahlung von mindestens 60 Euro auch die volle Zulage erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der unmittelbar Förderberechtigte seine volle Leistung für seine eigene Förderung erbringt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2012.

Ja, ich will die Riesterförderung nutzen

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