Jetzt vermögenswirksame Leistungen nutzen

Vermögenswirksame Leistungen (vL) werden direkt vom Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag einbezahlt und sind eine Voraussetzung für die Zahlung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage.

Wie bekommt man vL?

Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt - oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Wenn Sie die vermögenswirksame Leistungen nicht komplett in dieser Höhe von Ihrem Arbeitgeber bekommen, bitten Sie ihn, die Differenz aus Ihrem Gehalt auszugleichen, damit Sie die maximale staatliche Förderung erhalten.

Details zum Thema vL erfahren Sie auch hier.

Ja, ich will mir die staatliche Förderung sichern

Seite 1 2

Ihr direkter Draht zu uns:

LBS Service-Telefon
01 80 / 2 00 65 00

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS Service-Telefon

01 80 / 2 00 65 00

(6 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkkosten können bis zu 60 Cent pro Verbindung betragen.)

Mo. bis Do. 9.00 bis 17.00 Uhr
Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr

Fax: 0 61 31 / 13 43 47 40
E-Mail:

Weitere Informationen

Rückrufservice, Lieferanschrift, Bankverbindung etc.

Ihr Weg zu uns

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Unser Tipp: Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auch auf unseren

Jetzt staatliche Förderung sichern

Mit LBS-Bausparen und der staatlichen Förderung schneller ins eigene Zuhause mehr