Seit dem 1. Januar 2006 erhalten künftige Immobilienbesitzer keine Eigenheimzulage mehr. Der Staat fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum seit dem 01.01.2008 über das Eigenheimrentengesetz. Damit wurde die Riesterförderung für die private Altersvorsorge auf Wohneigentum ausgeweitet.
Wer bereits Eigenheimzulage bezieht, behält seinen Anspruch darauf. Bereits laufende Förderungen werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausbezahlt.
Neu: Die bisherige Förderung kann - etwa nach einem berufsbedingten Umzug - ab 2006 nicht mehr auf neue Objekte übertragen werden, das bedeutet, der bisherige Anspruch auf Eigenheimzulage verfällt dann.


