Einkommensgrenzen für Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmer-Sparzulage

Das zu versteuernde Einkommen ist maßgeblich für den Erhalt von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage. Brutto darf es allerdings wesentlich mehr sein – sehen Sie selbst (alle Beträge in €):

Wohnungsbauprämie

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

ohne Kinder 1 Kind 2 Kin-
der
3 Kin-
der
Alleinstehend, unter 23 Jahre 30.812
Alleinstehend, ab 23 Jahre 30.901
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder zugeordnet sind, anderer Elternteil leistet Unterhalt 36.378 40.431 44.485
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet sind, der aber Unterhalt leistet 34.865 38.918 42.971
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, unter 23 Jahre 59.114 66.486 73.510 80.518
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, ab 23 Jahre 59.234 66.486 73.510 80.518
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, beide unter 23 Jahre, kein Lohn über 45.900 € 61.623 69.729 77.836 85.942
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, beide ab 23 Jahre, kein Lohn über 45.000 € 61.802 69.729 77.836 85.942

Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

ohne Kinder 1 Kind 2 Kin-
der
3 Kin-
der
Alleinstehend 28.536
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder zugeordnet sind, anderer Elternteil leistet Unterhalt 33.348 36.852 40.356
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet sind, der aber Unterhalt leistet 32.040 35.544 39.048
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung 55.272 62.280 69.288 76.296
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung 57.072 64.080 71.088 78.096

Arbeitnehmer-Sparzulage

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

ohne Kinder 1 Kind 2 Kin-
der
3 Kin-
der
Alleinstehend, unter 23 Jahre 21.905
Alleinstehend, ab 23 Jahre 21.968
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder zugeordnet sind, anderer Elternteil leistet Unterhalt 27.471 31.524 35.578
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet sind, der aber Unterhalt leistet 25.958 30.011 34.065
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, unter 23 Jahre 42.680 50.308 57.662 65.016
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, über 23 Jahre 42.776 50.308 57.662 65.016
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, beide unter 23 Jahre, kein Lohn über 45.900 € 43.809 51.915 60.022 68.129
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung, beide ab 23 Jahre, kein Lohn über 45.900 € 43.936 51.915 60.022 68.129

Nicht rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer

ohne Kinder 1 Kind 2 Kin-
der
3 Kin-
der
Alleinstehend 20.836
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder zugeordnet sind, anderer Elternteil leistet Unterhalt 25.648 29.152 32.656
Alleinstehender Elternteil, dem die Kinder nicht zugeordnet sind, der aber Unterhalt leistet 24.340 27.844 31.348
Verheiratet, ein Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung 39.872 46.880 53.888 60.896
Verheiratet, zwei Arbeitnehmer, Zusammenveranlagung 41.672 48.680 55.688 62.696

Stand: 01/2012

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