Gefördert wird
- die Umwandlung von Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen
- Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung gefördert. Antragsteller ist der Erwerber der Gesamtwohnanlage. Selbstnutzende Eigentümer werden nicht gefördert.
Zielgruppen
- Familien
Art der Fördermittel/Förderungshöhe
- Zuschüsse
- bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers innerhalb der Einkommensgrenzen des § 9 WoFG liegt (je qm förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 qm)
- bis 103 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des § 9 WoFG liegt(je qm förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 qm)
- Wohnumfeldmaßnahmen: 30 % der förderungsfähigen Kosten (bis zu max. 255.000 Euro je Gesamtwohnanlage)
Besondere Bedingungen
- Eigenkapital in Höhe von 20 % der Gesamtkosten (ab drei Kindern/junge Ehepaare nur 10 %)
Belegungsbindung
- 15 Jahre vom Zeitpunkt des Erwerbs an. Das heißt, der Erwerber darf die Wohnung vor Ablauf dieser Frist nicht verkaufen. Ansonsten muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.


