Was wird gefördert? – Eigentumswohnungen


Gefördert wird

  • die Umwandlung von Militärwohnungen in selbstgenutzte Eigentumswohnungen
  • Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung gefördert. Antragsteller ist der Erwerber der Gesamtwohnanlage. Selbstnutzende Eigentümer werden nicht gefördert.


Zielgruppen

  • Familien


Art der Fördermittel/Förderungshöhe

  • Zuschüsse
  • bis zu 256 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers innerhalb der Einkommensgrenzen des § 9 WoFG liegt (je qm förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 qm)
  • bis 103 Euro, wenn das Einkommen des Erwerbers nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des § 9 WoFG liegt(je qm förderungsfähige Wohnfläche, höchstens jedoch eine Wohnfläche von 100 qm)
  • Wohnumfeldmaßnahmen: 30 % der förderungsfähigen Kosten (bis zu max. 255.000 Euro je Gesamtwohnanlage)


Besondere Bedingungen

  • Eigenkapital in Höhe von 20 % der Gesamtkosten (ab drei Kindern/junge Ehepaare nur 10 %)


Belegungsbindung

  • 15 Jahre vom Zeitpunkt des Erwerbs an. Das heißt, der Erwerber darf die Wohnung vor Ablauf dieser Frist nicht verkaufen. Ansonsten muss der Zuschuss zurückgezahlt werden.
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