Übersicht über die Einkommensgrenzen und hochgerechnete Einnahmen


Haushalts-
größe
§ 9 WoFG
Zuschuss = 256 € pro qm
Wohnfläche
§ 9 WoFG
Zuschuss = 256 € pro qm
Wohnfläche
§ 9 WoFG
+ 40 %
Zuschuss = 103 € pro qm
Wohnfläche
§ 9 WoFG
+ 40 %
Zuschuss = 103 € pro qm
Wohnfläche
Einkommens-
grenze in €
hochgerech-
nete Einnahmen in €
Einkommens-
grenze in €
hochgerech-
nete Einnahmen in €
2 Personen* 18.000 26.714 25.200 37.000
3 Personen* 22.100 32.571 30.940 45.200
4 Personen* 26.200 38.429 36.680 53.400
5 Personen* 30.300 44.286 42.420 61.600
6 Personen* 34.400 50.143 48.160 69.800
* Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um weitere 500 € (Gesamteinkommen um 715 €).

Stand: 01/2012

Weitere Informationen zu diesem Programm erhalten Sie beim Ministerium der Finanzen in Mainz, Tel. 0 61 31 / 16 43 36.

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