Wurden zunächst ausschließlich für umgewandelte Sozialmietwohnungen Zuschüsse gewährt, können Berechtigte seit 1996 auch Fördermittel für den Kauf einer Eigentumswohnung erhalten. Damit wird zum einen die Bildung von Wohneigentum gefördert, zum anderen entstehen durchmischte Wohngebiete mit lebendigen Strukturen.
Gefördert wird
- die Umwandlung von Militärwohnungen in Sozialwohnungen
- Daneben werden auch Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung gefördert.
Zielgruppen
- Familien
Art der Fördermittel/Förderungshöhe
- Zuschüsse
- bis zu 256 Euro (je qm förderungsfähige Wohnfläche), wenn das Einkommen des Mieters innerhalb der Einkommensgrenze des § 9 WoFG liegt
- bis zu 154 Euro (je qm förderungsfähige Wohnfläche), wenn das Einkommen des Mieters nicht mehr als 40 % über der Einkommensgrenze des § 9 WoFG liegt
- Wohnumfeldmaßnahmen: 30 % der förderungsfähigen Kosten (bis zu max. 255.000 Euro je Gesamtwohnanlage)
Besondere Bedingungen
- Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten
Belegungsbindung
- 15 Jahre vom Zeitpunkt des Erwerbs an. Die Wohnungen dürfen in diesem Zeitraum nur an Familien vermietet werden, die die oben angegebenen Einkommensgrenzen erfüllen.


