Geschütztes Vermögen

Barvermögen
Grundfreibetrag für Arbeitslosen und den Partner je 150 € pro Lebensjahr
Mindestfreibetrag 3.100 €
Höchstbetrag 9.750 €
Grundfreibetrag minderjähriges Kind 3.100 €
Freibetrag für bis zum 01.01.1948 Geborene 520 € pro Lebensjahr
Höchstbetrag 33.800 €
Private Altersvorsorge
Vermögen Freibetrag 250 € pro Lebensjahr
Höchstbetrag 16.250 €
Vermögen aus Riester-Anlageformen unbegrenzt
Freibetrag für notwendige Anschaffungen
für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft 750 €
Immobilien
selbst genutztes Hausgrundstück in angemessener Größe
selbst genutzte Eigentumswohnung in angemessener Größe
Hausrat in angemessenem Maß
Auto für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Ob ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Wohnung "angemessen" sind, hängt vor allem von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen, den Lebensumständen und dem regionalen Preisniveau ab. Die Feststellung der Angemessenheit bezieht sich immer auf den konkreten Einzelfall.

Stand: 09/2006

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