Auszahlungszeitpunkt: Zum Freibetrag für Barvermögen gewährt Hartz IV jedem Empfänger von Arbeitslosengeld II und dessen Partner einen Freibetrag in Höhe von 250 € pro Lebensjahr für private Altersvorsorge.
Voraussetzung: Der Vertrag schließt eine Auszahlung vor Eintritt in den Ruhestand aus. Empfänger von Arbeitslosengeld II sollten deshalb in ihrem Vertrag einen Verwertungsausschluss bis zur Freibetragsgrenze festschreiben lassen.
Rückkaufwert: Liegt der Rückkaufwert um mehr als 10 Prozent unter der Summe der eingezahlten Beträge, gilt eine Verwertung als unwirtschaftlich. Dann muss der Arbeitslosengeld II-Bezieher den Vertrag vorläufig nicht auflösen.
Absicherung: Auch Lebensversicherungen, die in eine Immobilienfinanzierung eingebunden sind zur Absicherung eines Darlehens, werden von einer Verwertung ausgeschlossen.
Voraussetzung: Die Immobilie wird selbst genutzt und ist angemessen.


