Die Baubeschreibung: Worauf Sie achten müssen

Die Bau- oder Leistungsbeschreibung ist für den Erwerber eine der wichtigsten Bestandteile des Kaufvertrags, denn hier legt sich der Bauträger fest, welche Leistungen er für den geforderten Kaufpreis erbringt. Nur was hier schwarz auf weiß steht, muss der Bauträger auch leisten. Mündliche Zusagen sind im Streitfall so gut wie wertlos, da sie meist nicht zu beweisen sind.

Ist das Gebäude noch nicht erstellt, ist die Baubeschreibung der einzige Anhaltspunkt, um sich ein Bild über die Materialien und deren Qualität zu machen. Deshalb ist es wichtig, eine möglichst ausführliche und genaue Beschreibung aller Leistungen in den Händen zu halten.

Vorsicht: Formulierungen wie "Ausführung nach DIN" oder "Schallschutz nach DIN" sind keineswegs Qualitätskriterien, sondern lediglich Mindestanforderungen, die ohnehin eingehalten werden müssen. Formulierungen wie "erstklassig" oder "hochwertig" sind vollkommen nichtssagend und der Hinweis auf "deutsche Markenprodukte" kann bedeuten, dass das billigste deutsche Produkt zur Ausführung kommt.

Anhand des überschaubaren Beispiels "Balkon" sehen Sie, welche Punkte selbst für dieses einfache Bauteil in einer guten Baubeschreibung zumindest beantwortet werden sollten:

  • Aus welchem Material ist die Tragkonstruktion des Balkons (Beton, Holz, Stahl)?
  • Ist die Balkonplatte von der Außenwand thermisch getrennt?
  • Wie wird der Balkon entwässert (Speier, Fallrohre)?
  • Aus welchem Material ist der Bodenbelag (Fliesen, Betonplatten, Holz)?
  • Bei Fliesen und Betonplatten: Hersteller, Typ, Farbe, Material, Größe?
  • Bei Holz: welche Holzart, Art der Imprägnierung, Dicke des Materials?
  • Wie wird der Bodenbelag verlegt?
  • Ist die Brüstung geschlossen oder durchsichtig?
  • Aus welchem Material sind Brüstung und Handlauf (verzinkter Stahl, Edelstahl, Kunststoffplatten, Lochblech, Glasplatten, Mauerwerk usw.)?

Auch wenn das Gebäude bereits erstellt ist, spielt die Baubeschreibung eine große Rolle, um die Qualität zu beurteilen.

Denn viele entscheidenden Dinge sind im fertigen Zustand nicht sichtbar, wie zum Beispiel die Außenabdichtung der Kellerwände oder die Dicke der Wärmedämmung im Dachstuhl. Die Qualität von Fliesen, Armaturen und Bodenbelägen lässt sich nach einigen Jahren problemlos durch Austausch verbessern, die Qualität der Wärmedämmung oder des Schallschutzes dagegen so gut wie nicht mehr. Sofern aus der Baubeschreibung hierzu keine eindeutigen Aussagen ersichtlich sind, sollte unbedingt nachgefragt werden.

Steht ein Objekt in der engeren Wahl, lohnt es sich, die Baubeschreibung von einem Fachmann, wie zum Beispiel einem Architekten oder einem Bauingenieur mit Erfahrung im Umgang mit Bauträgern, prüfen zu lassen. Neben der inhaltlichen Prüfung der einzelnen Positionen muss bei noch nicht erstellten Objekten auch darauf geachtet werden, ob Punkte in der Baubeschreibung fehlen, die zu Mehrkosten führen.

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger ohne vorherige intensive Prüfung der Baubeschreibung durch einen Fachmann kann unter Umständen große Risiken bergen.

Das Institut Bauen und Wohnen bietet bundesweit eine telefonische Bauberatung an, bei der Baubeschreibungen individuell geprüft werden. Schicken Sie die Baubeschreibung einfach in Kopie per Post an:

Institut Bauen und Wohnen
Wippertstraße 2
79100 Freiburg

Im Institut wird die Baubeschreibung dann geprüft. Anschließend wird ein Telefontermin vereinbart, in dem die Baubeschreibung komplett durchgesprochen wird.

Das Institut setzt zwei Stunden für die Prüfung und eine Stunde für die telefonische Beratung an, so dass sich insgesamt drei Beratungsstunden à 50 Euro plus gesetzlicher Mehrwertsteuer ergeben, also 178,50 Euro (150 Euro plus 28,50 Euro).

Bausparer der LBS erhalten einen Rabatt von 20 %, zahlen also nur 142,80 Euro. Für Rückfragen ist das Institut Bauen und Wohnen unter der Telefonnummer 0761-1562-400 zu erreichen.

V.i.S.d.P: Institut Bauen und Wohnen

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