Kinderrechte

02.07.2008

Konfession von Kindern nur im Konsens

Eltern müssen sich einigen – oder warten

Muslimisch, buddhistisch oder christlich? Bis zum 14. Lebensjahr bestimmen die Eltern, ob bzw. welche Konfession ein Kind hat. „Schwierig wird es, wenn sich diese nicht einigen können“, so Jan Greve, Rechtsexperte der LBS.

Der Fall:
Die Eltern eines dreijährigen Kindes ließen sich nach sechs Ehejahren scheiden. Die Mutter war Deutsche und Mitglied der evangelischen Kirche, der Vater Albaner und Moslem. Das gemeinsame Kind lebte fortan mit dem Einverständnis des Vaters bei der Mutter. Der Vater widersetzte sich aber dem Wunsch der Mutter, das Kind christlich taufen zu lassen. Die Mutter beantragte daher, dass ihr die alleinige elterliche Sorge übertragen werden solle. Das Amtsgericht kam diesem Antrag nach, wogegen der Vater Beschwerde beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einlegte.

Das Urteil:
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Aktenzeichen 13 UF 62/02)
Das OLG gab dem Vater im Grundsatz Recht und hob die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts wieder auf. Die Mutter hätte kein konstruktives Gespräch mit dem Vater gesucht, sondern die Taufe des Kindes schlichtweg durchsetzen wollen. Dieses Ziel rechtfertige nicht die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein, denn eine solche Übertragung komme nur in Betracht, wenn dies im Interesse des Kindeswohls notwendig sei.

Dies sei aber nicht notwendig, da der Vater glaubhaft versicherte, dass es ihm nicht darum gehe, eine Erziehung des Kindes im muslimischen Glauben durchzusetzen. Vielmehr solle das Kind später selbst entscheiden, ob es getauft werde oder nicht. Er habe auch nichts dagegen, dass das gemeinsame Kind wie bisher an Veranstaltungen der evangelischen Kirche teilnehme. Das Kind erleide aus Sicht der Richter keine Nachteile dadurch, dass es bis zur Religionsmündigkeit im Alter von 14 Jahren ungetauft in das kirchliche Gemeindeleben integriert sei.


Kontakt

Brigitte Niemer
Tel.: 0251/412-5360
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