Ich möchte gerne einen Freistellungsauftrag erteilen bzw. einen bestehenden Auftrag ändern. Geht das auch telefonisch?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Freistellungsauftrag in schriftlicher Form vorliegen muss. In unserem Formularcenter können Sie sich das entsprechende Formular als pdf-Datei herunterladen oder den Vordruck per Post anfordern. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an Ihre zuständige LBS-Bezirksdirektion bzw. Sparkasse zu wenden. Dort sind die Vordrucke ebenfalls verfügbar.



