Vermögenswirksame Leistungen

Mein Arbeitgeber zahlt mir vermögenswirksame Leistungen (VL). Was muss ich tun, wenn ich diese Zahlungen auf einen Bausparvertrag fließen lassen will?

Nun, zunächst schließen Sie einen Bausparvertrag mit der LBS ab, auf den die vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden können. Bitte setzen Sie sich mit der LBS-Bezirksdirektion bzw. Ihrer Sparkasse in Verbindung. Dort erhalten Sie eine Anlagebestätigung nach dem Vermögensbildungsgesetz und Ihre Vertragsnummer. Geben Sie diese Unterlage mit Ihrer Unterschrift versehen Ihrem Arbeitgeber, der dann die regelmäßigen VL-Zahlungen veranlasst.

Wenn Sie es wünschen, kommt ein Bausparberater der LBS auch gerne zu Ihnen nach Hause und nimmt Ihnen alle Formalitäten ab.

Ihr direkter Draht zu uns:

LBS Service-Telefon
01 80 / 2 00 65 00

Alle anzeigen

Telefonische Beratung

LBS Service-Telefon

01 80 / 2 00 65 00

(6 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkkosten können bis zu 60 Cent pro Verbindung betragen.)

Mo. bis Do. 9.00 bis 17.00 Uhr
Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr

Fax: 0 61 31 / 13 43 47 40
E-Mail:

Weitere Informationen

Rückrufservice, Lieferanschrift, Bankverbindung etc.

Ihr Weg zu uns

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Unser Tipp: Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie auch auf unseren