Welche Möglichkeiten habe ich zur Zeit hinsichtlich der Wohnungsbauprämie?
Zu versteuerndes Einkommen
Wer ist die "Finanzverwaltung"?
Rückforderung für WoP erst jetzt?
Was müssen Sie tun?
Wohnungsbauprämie: Gutschrift oder Anspruch?
Arbeitnehmer-Sparzulage jetzt noch beim Finanzamt beantragen
Arbeitnehmer-Sparzulage wurde bereits beantragt und auch gewährt
Prämie wurde "mehrfach" in Anspruch genommen?
Nachbewilligung
Rückzahlungstermin verpasst?
Widerspruch
Verjährung
Wo finde ich mehr Informationen zur Wohnungsbauprämie?
Welche Möglichkeiten habe ich zur Zeit hinsichtlich der Wohnungsbauprämie?
Die staatliche Förderung des Bausparens beträgt 8,8 % der jährlichen Sparleistungen, und zwar von maximal 512 bzw. 1.024 Euro bei Ledigen bzw. Verheirateten. Die Einkommensgrenzen zur Beantragung einer Sparförderung betragen für die Wohnungsbauprämie für Alleinstehende 25.600 Euro und für Ehegatten bei Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer 51.200 Euro. Die Einkommensgrenzen für die direkt beim Finanzamt zu beantragende Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen betragen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Ehegatten. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr.
Unser Berater vor Ort oder die Mitarbeiter der Sparkasse informieren Sie gern über weitere Details.
Bei gezielter Zahlungsweise und der Wahl des richtigen Tarifs lassen sich bis zu 5,0 % Rendite erzielen.
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Zu versteuerndes Einkommen
Aus dem Einkommensteuerbescheid ersehen Sie das maßgebliche zu versteuernde Einkommen. Wenn für Sie ein Kinderfreibetrag zu berücksichtigen war, ist das zu versteuernde Einkommen aus der Rubrik "Berechnung des Solidaritätszuschlages" zu entnehmen.
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Wer ist die "Finanzverwaltung"?
Für Rückforderungen der Wohnungsbauprämie ist eine zentrale Beratungsstelle in Berlin zuständig. Die Bundesländer haben diese Zentralstelle zur Überprüfung der Gewährung von Wohnungsbauprämien eingerichtet.
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Rückforderung für WoP erst jetzt?
Die Antragsfrist für die Wohnungsbauprämie z.B. für das Sparjahr 2010 ist zum 31.12.2012 abgelaufen. Erst nach Ablauf dieser Antragsfrist melden alle Bausparkassen die Prämiendaten an die Zentralstelle der Bundesländer. Dort erfolgt die Auswertung.
Wenn ein abweichendes Prämienergebnis ermittelt wird, erhält die betreffende Bausparkasse eine Rückmeldung mit der Auflage, das Ergebnis umzusetzen und die Bausparkunden zu informieren. Dieses Verfahren nimmt leider lange Zeit in Anspruch.
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Was müssen Sie tun?
Nichts, wenn Ihr Bausparvertrag noch besteht und wir Wohnungsbauprämienansprüche ändern oder gutgeschriebene Prämien belasten können.
Sollte die Prämie bereits an Sie ausgezahlt worden sein und Sie zur Rückzahlung aufgefordert werden, so überweisen Sie bitte vor Ablauf des Rückzahlungstermins. Verwenden Sie bitte unseren beigefügten Vordruck.
Wenn Sie einen anderen Zahlungsweg nutzen, geben Sie bitte unbedingt den Verwendungszweck aus dem Vordruck an. Das ist wichtig, damit Ihre Rückzahlung auch als solche erkannt wird.
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Wohnungsbauprämie: Gutschrift oder Anspruch?
Wenn Sie Wohnungsbauprämie beantragen, ermitteln wir anhand der im WoP-Antrag gemachten Angaben, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Wird ein Anspruch festgestellt, merken wir ihn für Sie vor. Sobald ein entsprechender Anlass zur Gutschrift vorliegt (z.B. Ablauf der Sperrfrist, Zuteilung etc.), fordern wir die Prämie vom Finanzamt an. Es kann also vorkommen, dass Sie einen Teil der 2007er Prämie schon gutgeschrieben bekommen haben und ein weiterer Teil noch als Anspruch geführt wird, wenn die Wohnungsbauprämie für mehrere Bausparverträge beantragt wurde (ausführliche Erklärungen finden Sie in den Amtlichen Erläuterungen zum WoP-Antrag).
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Arbeitnehmer-Sparzulage jetzt noch beim Finanzamt beantragen
Wenn wir für Sie eine neue vL-Bescheinigung beigefügt haben, können Sie noch nachträglich Sparzulage für 2009 bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Nach § 14 Abs. 6 VermBG (BStBl. I 2001, 450) sind Sie innerhalb eines Jahres nach Erhalt unseres Anschreibens zur Beantragung berechtigt. Die Antragsfrist ist nicht abgelaufen.
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Arbeitnehmer-Sparzulage wurde bereits beantragt und auch gewährt
Für die vermögenswirksamen Leistungen (vL) können Sie nur eine Förderung erhalten. Wenn Sie für die vL bereits Sparzulage bekommen haben, können Sie dafür nicht auch noch Wohnungsbauprämie erhalten. In diesen Fällen fordert die Finanzverwaltung die Wohnungsbauprämie zurück. Einzelheiten entnehmen Sie Ihrem Einkommensteuerbescheid..
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Prämie wurde "mehrfach" in Anspruch genommen?
Sie haben Prämien über dem Höchstbetrag erhalten. Dafür gibt es mehrere Ursachen. Ein möglicher Grund ist, dass der WoP-Antrag bei der LBS und einer anderen Bausparkasse abgegeben wurde. Dadurch kann es passieren, dass Prämien über dem Höchstbetrag gewährt wurden.
Maximale Prämie
- für Alleinstehende: 45,06 EUR
- für Verheiratete: 90,11 EUR
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Nachbewilligung
Das Finanzamt ermittelt auch zu niedrige Wohnungsbauprämien und setzt die Prämie mit einem höheren Betrag fest, den wir dann in Ihrem Bausparkonto vormerken. Ist die Prämie bereits fällig, fordern wir den nachbewilligten Betrag vom Finanzamt an und nehmen eine Gutschrift - wenn möglich - auf einem Ihrer bestehenden Bausparverträge vor oder überweisen die Prämie an Sie.
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Rückzahlungstermin verpasst?
Verspätet eingehende Zahlungen überweisen wir an den Auftraggeber zurück. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen förmlichen Rückforderungsbescheid zustellen.
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Widerspruch
Sollten Sie mit der Entscheidung der Finanzverwaltung nicht einverstanden sein, so können Sie bei dem für Wohnungsbauprämienfragen in Rheinland-Pfalz zuständigen Finanzamt Trier, Postfach 1750, 54207 Trier, Widerspruch einlegen und einen förmlichen Bescheid beantragen. Für das Bundesland Hessen ist das Finanzamt Hersfeld-Rotenburg, Postfach 1451, 36224 Bad Hersfeld, zuständig. Ansonsten reichen Sie Ihren Einspruch bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt ein.
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Verjährung
Die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen. (Stand: 12/11)
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Wo finde ich mehr Informationen zur Wohnungsbauprämie?
Mehr Informationen, insbesondere zur Neuregelung der Zweckbindung zum 01.01.2009, finden Sie hier und hier.
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