Am Anfang eines Kalenderjahres versenden wir neben dem Jahreskontoauszug auch den Wohnungsbauprämienantrag für das abgelaufene Jahr. Auf diesem Antrag bestätigen wir die wohnungsbauprämienberechtigten Aufwendungen.
Das Ausfüllen des Wohnungsbauprämienantrages ist gar nicht so kompliziert, denn der Antrag ist in drei Rubriken eingeteilt:
I. Angaben zur Person
II. Aufwendungen, für die eine Prämie beantragt wird
III. Einkommensverhältnisse
Bitte prüfen Sie in der Rubrik I, ob die links angegebenen Daten vollständig und richtig sind. Nur wenn etwas fehlt oder wenn sich etwas geändert hat, tragen Sie diese Daten bitte rechts in den entsprechenden Feldern ein (z.B. Steuernummer, Adressänderung). Unbedingt angekreuzt werden muss, ob Wohnungsbauprämie für Alleinstehende oder für Ehegatten beantragt wird, dieses Kreuz entscheidet über die Prämienhöhe.
In der Rubrik II geht es um die Aufwendungen, für die Sie Wohnungsbauprämie beantragen können. Hier ist möglicherweise anzukreuzen, dass Ihre vermögenswirksamen Leistungen in die prämienberechtigten Aufwendungen einbezogen werden sollen. Dies immer dann, wenn Sie aufgrund der Einkommensgrenzen keine Arbeitnehmersparzulage bekommen können.
Weiterhin ist anzukreuzen, ob Sie bei einer anderen Bausparkasse (nicht bei der LBS) für prämienberechtigte Aufwendungen Wohnungsbauprämie beantragt haben. Wenn dies der Fall ist, geben Sie bitte die Höhe dieser Aufwendungen an.
Mit den Unterschriften bestätigen Sie Ihre Angaben auf dem Antrag auf Wohnungsbauprämie (bei Ehegatten bitte beide Unterschriften).
Wir empfehlen unbedingt, den Prämienantrag möglichst sofort nach Eingang bei Ihnen auszufüllen und uns wieder zurückzusenden, obwohl die Antragsfrist zwei Jahre beträgt. Je schneller der Antrag bei uns ist, desto eher können wir die Wohnungsbauprämie für Sie ermitteln.
Haben Sie weitere Fragen?
oder rufen Sie uns unter unserer Hotline-Nummer 01 80 / 2 00 65 00 an (6 Cent pro Verbindung aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkkosten können bis zu 60 Cent pro Verbindung betragen.). Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Wohnungsbauprämie finden Sie hier.


