Was sind VL?
VL sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer erbringt, und zwar entweder zusätzlich zum Arbeitslohn, z.B. aufgrund Tarifvertrag, oder durch die Anlage von Teilen des Arbeitslohnes auf Antrag des Arbeitnehmers. Anspruch auf VL haben alle Arbeitnehmer unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz im In- oder Ausland haben.
In welcher Höhe sind VL begünstigt?
VL können sowohl in einem Bausparvertrag als auch in Produktivkapital wie z.B. Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen angelegt werden. Legen Sie bis zu 470 Euro auf einem Bausparvertrag an, erhalten Sie eine Sparzulage von 9 %. Gesondert gefördert wird die Anlage in Produktivkapital, und zwar bis zu 400 Euro jährlich. Die Sparzulage beträgt in diesem Fall 18 % in den alten und 22 % in den neuen Bundesländern. Neben dem Bausparer dürfen auch der Ehegatte oder eines der Kinder, das zu Beginn des Sparjahres das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Beträge bis zu 470 Euro jährlich auf denselben Vertrag einzahlen, sofern sie als Arbeitnehmer tätig sind. Mit unserem E-Formular können Sie das Antragsformular für VL online erstellen, herunterladen und unterschrieben bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten?
Das zu versteuernde Einkommen darf bei Alleinstehenden 17.900 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 35.800 Euro nicht übersteigen. Wichtig: Für VL, die sparzulagenbegünstigt sind, wird keine Wohnungsbauprämie gewährt.
Wie wird die Arbeitnehmersparzulage für Ihre VL beantragt?
Sie beantragen die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt. Hierzu erhalten Sie von der LBS zu Jahresbeginn eine gesonderte Bescheinigung über Ihre VL. Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ist bis zum Ende des vierten Kalenderjahres zu stellen, das auf das Sparjahr folgt, für das VL angelegt wurden (z.B. ist die Arbeitnehmersparzulage 2011 spätestens bis zum 31.12.2015 zu beantragen). In Einzelfällen sind auch längere Fristen möglich. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Wann wird die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt
- mit Ablauf der Bindefrist (7 Jahre)
- mit Zuteilung des Bausparvertrages
- in den Fällen prämien- bzw. steuerunschädlicher Verfügung (z.B. Beleihung, Abtretung eines Bausparvertrages, Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Bausparers)
Nach Vorliegen einer der vorgenannten Fälligkeitszeitpunkte werden die bereits festgesetzten Arbeitnehmersparzulagen unmittelbar Ihrem jeweiligen Bausparkonto gutgeschrieben. Erfolgt danach eine Fortführung des Bausparvertrages in den Folgejahren (z.B. nach Ablauf der Bindungsfrist), erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage direkt vom Finanzamt ausgezahlt. Bei VL, die unmittelbar zum Wohnungsbau (z.B. Entschuldung auf einem Bauspardarlehenskonto, Zinsverpflichtungen eines Vor- und Zwischenkredites) verwendet werden, wird die Sparzulage hierfür jährlich direkt vom Finanzamt gezahlt.


