Das Altersvermögensgesetz (AVmG) soll dem sinkenden Rentenniveau und damit der Versorgungslücke im Alter entgegenwirken. Der Gesetzgeber fördert seit 2002 unter bestimmten Voraussetzungen die betriebliche und private Altersvorsorge durch Zulagen oder Steuervergünstigungen (Entgeltumwandlung, Riester-Rente).
Betriebliche Altersvorsorge
Als Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, Teile Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Die Beiträge, die in die betriebliche Altersvorsorge fließen, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer gewissen Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Leistung im Rentenalter zu erhalten. Ihren umgangsprachlichen Namen erhielt die geförderte freiwillige Rente vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester.
Wohnriester
Bis zum Jahr 2008 gab es die Riester-Förderung nur in den Varianten Fondssparen, Riester-Rentenpolice oder Banksparplan. Mit dem Eigenheimrentengesetz alias Wohnriester können die Riester-Zulagen auch in den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie fließen.


