Bausparkassen nehmen Spargelder von ihren Kunden entgegen und vergeben daraus anderen Kunden Darlehen. Dieses Prinzip ist fester Bestandteil einer auf hohe Sicherheit bedachten Wohnungsbaufinanzierungskultur, um die Deutschland inzwischen von vielen Ländern beneidet wird.
Die deutschen Bausparkassen sind Spezialkreditinstitute und unterliegen besonderen gesetzlichen Schutzvorschriften. So dürfen Bausparkassen Gelder, die vorübergehend nicht als Darlehen in Anspruch genommen werden, nur in risikoarme Anlageformen investieren, z.B. in Staatsanleihen und andere Schuldverschreibungen, jedoch nicht in Aktien, Aktienfonds oder strukturierte Produkte.
Die zehn Landesbausparkassen sind im übrigen in den leistungsfähigen Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe eingebettet.
In der Berichterstattung der Medien über in Schwierigkeiten geratene englische oder US-amerikanische „Immobilienfinanzierer“ werden diese Institute fälschlicherweise als „Bausparkasse“ bezeichnet. Dies ist grob irreführend. Es handelt sich gerade nicht um Bausparkassen deutscher Prägung, sondern um Banken, die sich überwiegend am Kapitalmarkt refinanzieren und Baudarlehen an Personen vergeben haben, ohne vorher deren Kreditwürdigkeit ausreichend zu prüfen.


