Diese untergliedern sich nach dem Planungs- und Bauablauf. Es gibt insgesamt neun Leistungsphasen.
| Die neun Leistungsphasen | |
|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung |
| LP 2 | Vorplanung |
| LP 3 | Entwurfsplanung |
| LP 4 | Genehmigungsplanung |
| LP 5 | Ausführungsplanung |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe |
| LP 8 | Objektüberwachung |
| LP 9 | Objektbetreuung und Dokumentation |
Ihr Architekt wird - soweit Sie neu bauen wollen - in der Leistungsphase 1 mit Ihnen also zunächst einmal Lage und Besonderheiten des Grundstücks sondieren. Er wird dann in der Leistungsphase 2 eine erste Vorplanung in Form von Skizzen anfertigen.
Hieraus entwickelt er in Leistungsphase 3 einen Entwurf.
Dieser Entwurf wird dann in der Leistungsphase 4 in die Genehmigungsplanung, also in die konkrete Baueingabeplanung, überführt.
Die Baueingabeplanung wird dann mit Anlagen bei den zuständigen Behörden eingereicht, um die Baugenehmigung zu erlangen. Die Zeit, bis diese erteilt ist, nutzen die meisten Architekten, um parallel mit der Leistungsphase 5 - der Ausführungsplanung, auch Werkplanung genannt - zu beginnen. Nach ihr wird später auf der Baustelle gebaut.
Ist die Ausführungsplanung fertig erstellt und die Baugenehmigung erteilt, beginnt der Architekt in Leistungsphase 6 mit der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen. Sprich alle Baugewerke, die für Ihren Hausbau nötig sind, werden nun textlich in sogenannten Leistungsverzeichnissen erfasst.
In Leistungsphase 7 werden diese dann ausgeschrieben, um die günstigsten Anbieter für die jeweiligen Gewerke zu erhalten. Die Ergebnisse der Ausschreibung werden schließlich ausgewertet und Ihnen vorgelegt, damit Sie gemeinsam mit Ihrem Architekten die einzelnen Bauaufträge vergeben können.
Danach - vorausgesetzt, dass alles Notwendige mit den Behörden abgestimmt ist - beginnt mit Leistungsphase 8 die konkrete Bauphase. Hier ist vor allem eine regelmäßige und häufige Anwesenheit Ihres Architekten auf der Baustelle wichtig, um den Baufortschritt und die Qualität zu kontrollieren.
Auch bei den abschließenden Abnahmen der Baugewerke ist es wichtig, dass Ihr Architekt zugegen ist. Schließlich wird dieser - in der Leistungsphase 9 - notwendige Dokumentationsunterlagen, wie zum Beispiel den Wärmeschutznachweis, zusammenstellen und auch die fortlaufende Mängelbeseitigung bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit betreuen.



