Der Kaufvertrag einer neuen Wohnung mit einem Bauträger hat meist drei Bestandteile:
- Den notariellen Kaufvertrag
- Die Teilungserklärung (möglichst schriftlich und zeichnerisch)
- Die Bau- und Leistungsbeschreibung
Gerade wenn ein Gebäude noch nicht gebaut ist, ist es wichtig, dass im Kaufvertrag detaillierte Regelungen getroffen werden: z. B. hinsichtlich der von Ihnen zu leistenden Zahlungsraten oder auch für den Fall der Insolvenz des Bauträgers während des Bauvorhabens. Ferner muss auch in der Baubeschreibung exakt festgehalten werden, was Sie für Ihr Geld erhalten und keine Allgemeinfloskeln.
Der Kaufvertrag einer gebrauchten Wohnung
Wenn Sie eine Wohnung gebraucht kaufen, werden Sie dies meistens entweder direkt von privat oder durch Vermittlung eines Maklers tun. Wichtige Informationen zum Thema Kaufvertrag finden Sie unter dem Inhalt "Kauf eines gebrauchten Hauses". Wichtig ist auch, dass hier die Teilungserklärung Vertragsbestandteil ist.
V.i.S.d.P: Institut Bauen und Wohnen



