Das richtige Haus für das eigene Grundstück

Das richtige Haus für das eigene Grundstück

Bevor Sie mit der Suche nach einem geeigneten Fertighaus für sich und Ihre Familie beginnen, sollten Sie überprüfen, welche Hausformen überhaupt auf Ihrem Grundstück zulässig sind.

Der Bebauungsplan Ihres Grundstücks enthält viele Symbole, die leicht zu entschlüsseln sind. Sie können so nachvollziehen, welcher Gebäudetyp auf Ihrem Grundstück errichtet werden darf.

Anhand des nachfolgenden Beispiels eines Bebauungsplanes sind alle Symbole erläutert:

  • WR: Reines Wohngebiet
  • II: Zahl der zulässigen Vollgeschosse (hier: 2 Stück).
  • 0,4: Grundflächenzahl (GRZ) 0,4. Grundstück darf maximal zu 0,4 von 1, also maximal zu 40 % überbaut werden. Beispiel: Das Grundstück hat 400 m². Bei einer GRZ von 0,4 bedeutet dies, dass maximal 160 m² (40 % von 400) überbaut werden dürfen.
  • Häufig auch angegeben – die GFZ, die Geschossflächenzahl. GFZ 2,0 bedeutet zum Beispiel, die Fläche aller Geschosse zusammengenommen, darf doppelt so groß sein wie die Fläche des Grundstücks.
  • SD: Satteldach zwingend vorgeschrieben
  • WH 4 m: zulässige Wandhöhe (oft auch TH als Traufhöhe) maximal 4 Meter
  • FH 10 m: zulässige Firsthöhe maximal 10 Meter
  • Doppelpfeil: vorgeschriebene Laufrichtung des Firstes
  • Linie mit Doppelstrich und Punktunterbrechung: Baugrenze, maximal bis hier hin darf gebaut werden.
  • Linie mit Doppelpunkt und Strichunterbrechung: Baulinie, bis hier hin muss gebaut werden.
  • GA: Standort Garage

Falls für Ihr Grundstück kein zugehöriger Bebauungsplan existiert, kann es sich zum Beispiel um ein Grundstück inmitten eines älteren Bestandsgebietes handeln, für das zum Zeitpunkt seiner Erschließung kein Bebauungsplan vorlag. In einem solchen Fall gilt der § 34 des Baugesetzbuches (BauGB). Er besagt unter anderem wörtlich: "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist".

Das heißt, dass zum Beispiel in einem Gebiet ohne existierenden Bebauungsplan, aber mit reiner Bungalowbebauung kaum ein Haus mit einem geneigten Dach realisiert werden kann. Der Gebäudekörper muss sich harmonisch in die umliegenden Bebauungsformen einfügen.

V.i.S.d.P.: Institut für Bauen und Wohnen

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