Jetzt Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Jeder Arbeitnehmer der seine vermögenswirksamen Leistungen (vL) auf einem LBS-Bausparkonto anlegt, erhält vom Staat 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage dazu. Das sind bis zu 43 Euro im Jahr.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird bei der Einkommen-Steuererklärung beantragt. Dazu muss das Feld „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“ angekreuzt werden.

Alleinstehende Verheiratete 1 Arbeitnehmer Verheiratete 2 Arbeitnehmer
jährlich maximal geförderte Sparleistung 470 € 470 € 940 €
Höhe der Förderung 9 % 9 % 9 %
maximale Sparzulage 43 € 43 € 86 €
Einkommensgrenzen* 17.900 € 35.800 € 35.800 €
*Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Brutto können Sie wegen der steuerlichen Freibeträge deutlich mehr verdienen.

Tipp: Wenn Sie die maximal geförderte Sparleistung von 470 Euro im Jahr nicht komplett von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie ihn bitten den fehlenden Betrag aus Ihrem Gehalt abzuführen.

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