Irren ist teuer
Wohn-Riester wird immer beliebter. Und das kommt nicht von ungefähr. Denn die neue staatliche Förderung lässt den Traum vom eigenen Heim schneller und leichter Wirklichkeit werden. Seit einem Jahr gibt es sie. Doch die LBS-Spezialisten in den Kundencentern und Sparkassen stellen immer wieder fest, dass sich um die Wohn-Riester-Förderung nach wie vor eine Reihe von Irrtümern ranken. Wir stellen die hartnäckigsten Vorurteile richtig, denn - Irren kann teuer sein.Irrtum Nr. 1: Wohn-Riester kann ich mir nicht leisten
„Wer das glaubt, kennt die neue Förderung nicht und verzichtet auf viel Geld. Unabhängig vom Einkommen erhält jeder Erwachsene jährlich 154 Euro Grundzulage sowie für jedes Kind 185 Euro. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro. Um die Zulagen zu bekommen, müssen jährlich vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens aber 2.100 Euro, auf den Wohn-Riester-Vertrag eingezahlt werden – und zwar inklusive der Zulagen. Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, eines ist vier, das andere ein Jahr alt, hat ein Bruttoeinkommen von 35.000 Euro. Auf ihren Wohn-Riester-Vertrag müssen jährlich demnach 1.400 Euro fließen. Davon kommen 793 Euro Zulagen vom Staat, selbst muss sie nur 603 Euro einzahlen – etwa 50 Euro monatlich. Die Zulagen sind also höher als der eigene Sparbeitrag, das lohnt sich wirklich.“
LBS-Gebietsleiter Bernd Klensmann, Recklinghausen
Irrtum Nr. 2: Wohn-Riester kommt mich später im Alter teuer zu stehen
„Das stimmt nicht. Zwar unterliegt auch Wohn-Riester wie alle Riester-Produkte der nachgelagerten Besteuerung. Dabei ist später jedoch allein der Wert des geförderten Teils der Immobilie zu versteuern. Dadurch fallen im Ruhestand im Regelfall etwa 40 bis 60 Euro pro Monat an Steuern an – und das ist nur ein Bruchteil dessen, was man sonst an Miete zahlen müsste. Bis zum Rentenbeginn sind im Übrigen alle Beiträge steuerfrei.“
LBS-Gebietsleiter Guido Schmidt, Paderborn
Irrtum Nr. 3: Das auf anderen Riester-Verträgen gesparte Geld kann nicht für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden
„Ab 1. Januar 2010 kann jeder Betrag, der bereits auf einem Riester-Vertrag angespart worden ist, auch für den Erwerb der eigenen vier Wände entnommen werden. Bis dahin geht das nur, wenn auf dem Riester-Vertrag bereits mindestens 10.000 Euro gespart worden sind.“
LBS-Gebietsleiter Uwe Schmitz, Leverkusen
Irrtum Nr. 4: Wohn-Riester ist doch nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“
„Die Förderung gibt es über viele, viele Jahre – vom ersten Euro in der Ansparphase bis zu dem Tag, an dem die letzte Rate für das eigene Heim bezahlt ist. Die Zulagen sorgen für mehr Eigenkapital, geringeren Kreditbedarf und eine schnellere Tilgung. Die Stiftung Warentest hat errechnet, dass durch die Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnisse mehr als 50.000 Euro zusammenkommen können.“
LBS-Gebietsleier Thomas Stachowski, Wesel
Irrtum Nr. 5: Wohn-Riester ist nichts für Besserverdienende
„Wer das meint, denkt nicht daran, dass es für die Förderung keinerlei Einkommensgrenzen gibt. Die Eigenleistungen, die man erbringen muss, sind auf 2.100 Euro pro Jahr gedeckelt – wohlgemerkt abzüglich der Zulagen. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der Steuererklärung auch noch einen Sonderausgabenabzug von jährlich bis zu 2.100 Euro für die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen geltend zu machen. Besserverdienende profitieren neben den Zulagen auch von Steuervorteilen, die sich auf einige hundert Euro jährlich summieren können. In der Steuererklärung erfolgt dabei eine so genannte Günstigerprüfung.“
LBS-Gebietsleiter Jost-Michael Vogel, Geldern
Irrtum Nr. 6: Wenn das Wohneigentum später einmal verkauft oder vermietet wird, muss die Förderung sofort zurückgezahlt werden
„Das stimmt so generell nicht. So bleibt die Förderung erhalten, wenn innerhalb von vier Jahren nach Verkauf oder Vermietung mit dem Geld wieder eine selbstgenutzte Immobilie erworben wird. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechtes in einem Senioren- oder Pflegeheim. Sie muss auch dann nicht zurückgezahlt werden, wenn das geförderte Kapital, das für den Erwerb der Immobilie verwendet wurde, binnen eines Jahres auf einen herkömmlichen Riester-Vertrag eingezahlt wird. Und auch bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kann die eigene Immobilie vermietet werden, ohne dass die Förderung zurückzuzahlen ist, wenn man sie spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder selbst bezieht.“
LBS-Gebietsleiter Volker Große-Herzbruch, Witten
Irrtum Nr. 7: Wohn-Riester ist doch viel zu kompliziert
„Natürlich ist es für den Laien nicht immer ganz leicht, alle Facetten der neuen Förderung zu durchschauen. Doch dafür gibt es ja die LBS-Spezialisten in den Kundencentern und Sparkassen. Sie kennen sich aus und finden für Singles, Ehepaare und Familien mit Kindern und für jede finanzielle Situation immer schnell die optimale Lösung.“
LBS-Gebietsleiter, Paul Siebertz, Troisdorf


