vL steht für vermögenswirksame Leistungen. Diese überweist Ihr Arbeitgeber direkt auf Ihren Bausparvertrag. Das können im Jahr bis zu 470 Euro sein. Ihre Sparleistung unterstützt der Staat zusätzlich mit 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, also maximal 43 Euro.
Wie bekommt man vL?
Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt - oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr.
Wenn Sie die vermögenswirksame Leistungen nicht komplett in dieser Höhe von Ihrem Arbeitgeber bekommen, bitten Sie ihn, die Differenz aus Ihrem Gehalt auszugleichen, damit Sie die maximale staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten erhalten.
Details zum Thema vL erfahren Sie auch hier.
Ja, ich will mir die staatliche Förderung sichern


