Es gibt eine umfassende Reform der Hochschulen und ihrer Studienangebote. Die bisher bekannten Abschlüsse – Diplom (FH und Uni), Magister, Staatsexamen werden bis 2010 relativ umfassend durch eine zweistufige Studienstruktur – Bachelor und Master – ersetzt. Die Reform wirkt sich auf die Studiengangsstruktur und die Studiengangsinhalte, auf Organisationsabläufe in den Hochschulen, auf Prozesse in den Verwaltungen und Entscheidungen der Studierenden aus.
Bachelor
- Erster vollwertiger Abschluss mit dem „Bachelor“ nach sechs Semestern
- Ausbau des „Bachelor“ durch einen zwei- bis viersemestrigen „Master“ in einem verwandten Studienfach
- Studieninhalte sind zu Modulen zusammengefasst, die fächerübergreifend vermittelt werden
- Bewertet werden die einzelnen Module mit Noten, diese gehen dann in die Endnote ein
- Eine staatliche Akkreditierung sichert die Qualität der Inhalte und Methoden in den angebotenen Studiengängen
Master
- Vertiefung des Bachelorstudiums inhaltlich sowie Betonung wissenschaftlicher Aspekte
- Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt – gute Leistungen aus dem Bachelorstudium sind die Vorraussetzung
- Die fachlichen Kompetenzen aus dem Master-Studium bieten den Absolventen auch Aufgaben in Positionen mit Führungs-, Leitungs- und Personalverantwortung



