Erhöhung der Bausparsumme
Eine Erhöhung ist allerdings nur möglich, wenn der Bausparvertrag noch nicht zugeteilt worden ist.
Zusammenlegung mehrerer Bausparverträge
Eine Zusammenlegung kann Sinn machen, wenn beispielsweise ein Bausparvertrag sehr hoch und ein weiterer noch fast gar nicht bespart wurde. Auch in diesem Fall darf die Zuteilung der Verträge noch nicht erfolgt, also die Bausparsumme noch nicht ausgezahlt worden sein.
Teilung und Ermäßigung
Zeigt sich im Verlauf der Vertragsdauer, dass Sie die Bausparsumme nicht im vollen Umfang benötigen, so können Sie die Teilung oder Ermäßigung der Bausparsumme beantragen. Allerdings erhält man dann auch nur ein kleineres Bauspardarlehen.
Übertragung des Bausparvertrags
Möchten Sie Ihren Bausparvertrag nicht nutzen, so können Sie ihn auf einen nahen Verwandten übertragen. Bei diesem Schritt werden sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten.
Die Bedingungen für eine Änderung Ihres Bausparvertrags erfahren Sie bei Ihrem LBS-Berater.



