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19.12.2011

Bis 31. Dezember staatliche Zulagen beantragen

- Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern -

19.12.2011, Münster (LBS). Wer für eine eigene Immobilie spart oder sein Eigenheim finanziert, kann auf attraktive staatliche Unterstützung bauen: Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erleichtern Bausparern den Weg ins eigene Zuhause. Dabei sollten sie jedoch den 31. Dezember im Blick haben, rät die LBS West. Bis zu diesem Stichtag können Bausparer noch die volle Förderung für das Jahr 2011 bekommen.

Die Riester-Förderung:
Um sich die Auszahlung der staatlichen Zulagen und die individuellen Steuervorteile zu sichern, sollten Riester-Sparer noch vor Jahresende überprüfen, ob sie den Zulagenantrag gestellt und den erforderlichen Eigenbeitrag eingezahlt haben, rät die LBS West. Zulagen für 2009 können noch bis 31. Dezember bei seinem Riester-Anbieter beantragt werden.

Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält im Jahr 154 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro Kinderzulage. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der Zulagen.

Die eigenen Raten können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt entscheidet automatisch, ob dies für den Riester-Sparer neben den Zulagen einen zusätzlichen Steuervorteil bringt.

Die Wohnungsbauprämie: Als effektive Starthilfe für den Sparprozess auf das Wohneigentum vor allem für junge Menschen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP).

Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr – also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete). Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das angesparte Geld später für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird.

Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über ihr Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämie verfügen.

Zu Beginn eines jeden Jahres erhalten Kunden der LBS West automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage: Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2011 zu bekommen: Die Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparkonto eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine entsprechende Bescheinigung, die die LBS West automatisch an ihre Kunden versendet, beigelegt werden.


Kontakt

Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de

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