Riester-Sparer können erstmals Beiträge nachzahlen
- Alle Beitragsjahre bis 2011 betroffen -
19.06.2012, Münster (LBS). Riester-Sparer haben in diesem Jahr erstmals seit Einführung der Riester-Förderung die Möglichkeit, Altersvorsorgebeiträge nachzuzahlen und sich so von der Zulagenstelle für Altersvermögen zurückgeforderte Zulagen doch noch zu sichern. Diese Option besteht für alle abgelaufenen Beitragsjahre bis 2011. Grundsätzlich müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Es bestand bereits ein Altersvorsorgevertrag auf den Namen des Riester-Sparers.
• Im Zulageantrag für das betreffende Jahr wurde eine mittelbare Zulageberechtigung angegeben, tatsächlich bestand aber eine unmittelbare Zulageberechtigung. Am meisten betroffen sind Ehefrauen, die durch ihren Ehemann zunächst mittelbar zulageberechtigt waren und durch die Geburt eines Kindes unmittelbar zulageberechtigt wurden.
• Der Zulageantrag für das betreffende Beitragsjahr wurde innerhalb der zweijährigen Antragsfrist gestellt.
Wie viel im Einzelfall genau nachzuzahlen ist, um die volle Zulage zu bekommen, lässt sich am einfachsten in einem persönlichen Gespräch mit seinem Riester-Berater feststellen.
Kontakt
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
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