Der Kontoauszug-Versand
Sie erhalten grundsätzlich einmal im Jahr Ihren Kontoauszug.
Der Versand des Kontoauszugs beginnt in der zweiten Januarwoche und wird bis Ende Februar abgeschlossen. Während des Versands können wir leider keine einzelnen Kontoauszüge aussortieren und früher versenden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Die Kontoauszüge werden pro Bausparer versandt. Werden Verträge unter Ihrem Namen und der Ehegemeinschaft geführt? Dann kann es vorkommen, dass Sie Ihre Kontoauszüge im Januar zu zwei unterschiedlichen Terminen erhalten.
Hier sehen Sie einen Muster-Jahreskontoauszug mit allen wesentlichen Erläuterungen.
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- 1) Die Anschrift:
Bitte prüfen Sie diese Angaben. Hat sich Ihre Anschrift geändert, informieren Sie uns bitte schriftlich. Im Falle einer Namensänderung (z.B. bei Heirat) benötigen wir eine bestätigte Kopie Ihres neuen Personalausweises bzw. Ihres alten Personalausweises und eine Bescheinigung über die Namensänderung. - 2) Ihr Ansprechpartner:
Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe. - 3) Die Bausparvertragsnummer
Diese Nummer ist unser "Ordnungsbegriff". Geben Sie diese bitte immer an. Für die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse in Münster und Düsseldorf gilt, dass die Vertragsnummer immer mit einer fünf beginnt und zehnstellig ist. - 4) Die Kontobewegungen
In diesem Teil sind alle Kontobewegungen des Vertrages im jeweiligen Jahr enthalten.
Wichtig! Bei Vor- bzw. Zwischenfinanzierungen sind pro Bausparvertragsnummer mehrere Kontoauszüge vorhanden. Das gilt auch für Spar- und Darlehenskonten nach erfolgter Zuteilung. - 5) Der Bausparvertrag im Überblick
In dieser Spalte finden Sie die wichtigsten Vertragsmerkmale und Hinweise auf einen Blick:
Tarif, Bausparsumme, Vertragsbeginn, Zinssatz, Bewertungszahl zum nächsten Stichtag sowie ggf. Angaben zur Kapitalertragsteuer-Befreiung.
-Bonus
An dieser Stelle wird die Summe des Bonus angezeigt, der bis in das Vorjahr angefallen ist. Weiterhin ist der Bonus des Kalenderjahres ausgewiesen, für den der Kontoauszug erstellt wurde sowie die Gesamtsumme aller Ansprüche.
Bei vorzeitiger Auszahlung des Bausparguthabens besteht ggf. kein Anspruch auf den Bonus.
-Wohnungsbauprämie (WoP)
Hier informieren wir Sie darüber, in welcher Höhe die WoP-Ansprüche für diesen Bausparvertrag festgesetzt wurden. Ausgewiesen wird die Summe aller Ansprüche bis zum Vorjahr. Weiterhin werden der WoP-Anspruch für das Gültigkeitsjahr des Kontoauszugs und abschließend der Gesamtanspruch aufgeführt.
Die Gutschrift auf dem Bausparkonto erfolgt, wenn unschädlich über den Bausparvertrag verfügt wurde (z.B. Abtretung, Vor- und Zwischenfinanzierung, Zuteilung). Bei Bausparverträgen, die bis zum 31. 12. 2008 abgeschlossen wurden und auf denen vor dem 01. 01. 2009 mindestens eine Regelsparrate eingegangen ist, erfolgt die Gutschrift der WoP nach sieben Jahren. Bei allen anderen Bausparverträgen ist (auch bei Zuteilung) ein Nachweis der wohnwirtschaftlichen Verwendung der Bausparmittel zu erbringen.
Wichtig: Vom Finanzamt bereits überwiesene WoP werden dem Vertrag direkt (siehe Punkt 4 "Die Kontobewegungen") gutgeschrieben.
-Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Der Staat besteuert Kapitaleinkünfte (Zinsen/Bonus) mit einer 25%igen Steuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Ledigen Personen wird ein Freibetrag von 801 Euro und verheirateten von 1.602 Euro gewährt. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge bei verschiedenen Geldinstituten darf diese Höchstgrenzen nicht übersteigen. Der Freistellungsbetrag gibt an, bis zu welcher Höhe Sie uns beauftragt haben, Ihre Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen. Falls Sie uns für 2012 bereits einen neuen Freistellungsauftrag erteilt haben, werden wir diesen berücksichtigen. - 6) Neue Bankverbindung
Seit dem 1. Januar 2012 hat die LBS West eine neue Bankverbindung (Bankleitzahl und Bankverbindung). Die Kontonummer bleibt unverändert bestehen. - 7) Die Steuerbescheinigung
In diesem Bereich werden bei Kredit- und Darlehenskonten Gebühren, Zinsen und Beiträge zur Risikolebensversicherung ausgewiesen. Der Abschnitt kann als Nachweis für die geleisteten Zahlungen der Einkommensteuererklärung beigefügt werden.
Sie haben Fragen zu Ihrem Kontoauszug? Sie können uns direkt unter folgenden Thementelefonnummern erreichen:
| Thema: | Telefonnummer: | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchungsvorgänge, Lastschrifteinzug | 0251-412-3000 | ||||||||||
| LBS-Riester-Bausparen | 0251-412-3111 | ||||||||||
| Vertragsfragen | 0251-412-3554 | ||||||||||
| Sparförderung (z.B. VL, Wohnungsbauprämie) | 0251-412-3107 | ||||||||||
| Zeitschrift DAS HAUS, Anschriftenänderungen, Zweitschriften | 0251-412-3542 | ||||||||||
| Allgemeine Kreditfragen | 0251-412-3500 | ||||||||||
| Diese Telefonnummern gelten für alle Verträge der LBS West. | |||||||||||



