Der Staat belohnt Einzahlungen auf einen LBS-Bausparvertrag mit der Wohnungsbauprämie. Lassen Sie sich die staatliche Förderung nicht entgehen.
Wer kann die Förderung nutzen?
Alle ab dem 16. Lebensjahr mit einem zu versteuernden Einkommen von jährlich
bis zu 25.600 Euro / 51.200 Euro (Ledige / Verheiratete).
Was wird gefördert?
Jährliche Sparleistungen bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Ledige / Verheiratete).
Was kommt dabei heraus?
8,8 % WoP auf die jährliche Sparleistung.
Wie wird beantragt?
Schicken Sie den ausgefüllten WoP-Antrag an die LBS Münster. Alternativ können Sie ihn auch in Ihrem LBS Kunden-Center oder Ihrer Sparkasse abgeben.
Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
Die WoP wird im Bausparkonto zunächst „vorgemerkt“ und kann von der LBS angefordert und dem Bausparkonto gutgeschrieben werden:
– nach Ablauf der gesetzlichen Festlegungsfrist von 7 Jahren*
– bei wohnwirtschaftlicher Verwendung (z.B. Zuteilung, Abtretung, Zwischen- oder Vorfinanzierung).
*Besonderheiten entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Erläuterungen auf der Rückseite Ihres Wohnungsbauprämienantrages.



