Ausführliche Erläuterungen finden Sie auf der Rückseite des WoP-Antrages.
- 1) Angaben zur Person
Stimmen unsere Angaben zu Ihrer Person? In den freien Feldern rechts können Sie Änderungen eintragen oder fehlende Daten ergänzen. Im Falle einer Namensänderung (z.B. bei Heirat) benötigen wir eine bestätigte Kopie Ihres neuen Personalausweises bzw. Ihres alten Personalausweises und eine Bescheinigung über die Namensänderung. Bitte geben Sie auch Ihre Steueridentifikationsnummer und ggf. die Ihres Ehegatten an. Diese können Sie der amtlichen Mitteilung der Finanzbehörden oder Ihrem Einkommenssteuerbescheid entnehmen. - 2) Prämienbegünstigte Sparleistungen
In diesem Feld sind die gesamten Sparleistungen (Einzahlungen und Zinsen) eingetragen. Bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro / 1.024 Euro (Ledige / Verheiratete) gibt es
8,8 % WoP. - 3) vermögenswirksame Leistungen (VL)
Wird für die VL keine Arbeitnehmersparzulage gezahlt, zählen die VL-Zahlungen auf dem Bausparvertrag zu den prämienbegünstigten Sparleistungen.
Achtung: Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 17.900 Euro / 35.800 Euro (Ledige / Verheiratete), dürfen die VL nicht in die WoP-Ermittlung einbezogen werden. - 4) Weitere WoP-Anträge bei anderen Instituten
Wenn Sie bereits Wohnungsbauprämie bei einem anderen Institut beantragt haben, müssen Sie die Aufwendungen hier angeben. - 5) Einkommensverhältnisse
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Prämienantrag bestätigen Sie, dass Sie Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Sollten Sie die Grenzen jedoch überschreiten, dann besteht kein Anspruch auf die Prämie und die Rückgabe des Antrags erübrigt sich. - 6) Unterschriften
Der WoP-Antrag muss vom Prämienberechtigten unterschrieben werden. Wird WoP für Ehegatten beantragt, ist die Unterschrift beider Eheleute unbedingt erforderlich.
Minderjährige Bausparer benötigen zusätzlich die Unterschrift aller gesetzlichen Vertreter.
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