Mit Wirkung zum 1. August 2009 verlängert der Fiskus die Antragsfrist für die Arbeitnehmer-Sparzulage von zwei auf vier Jahre. Die Änderung gilt für alle nach 2006 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommt, wer die vL zum Beispiel auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlt. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Höhe der Einzahlungen der vL.



