Staatlich gefördert ohne eigenes Einkommen

Die gesetzliche Rente reicht zukünftig nicht mehr aus, um den eigenen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das gilt ganz besonders für Frauen, die wegen der Geburt der Kinder aus dem Beruf aussteigen oder in Teilzeit arbeiten.

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung fand heraus, dass Frauen, die sich nach der Geburt ihres Kindes über einen Zeitraum von 10 Jahren ausschließlich der Kindererziehung widmen, anschließend 5 Jahre in Teilzeit arbeiten und erst dann wieder einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, mit einer Einbuße von 30 Prozent bei ihrer gesetzlichen Rente rechnen müssen. Entscheidet sich das Ehepaar oder die Mutter allein für einen Riester-Bausparvertrag lässt sich diese Lücke schließen.

Denn verheiratete Mütter ohne eigenes Einkommen sind mittelbar Riester-förderberechtigt. Zahlt der Ehepartner einen Eigenbetrag auf seinen Riester-Bausparvertrag von maximal 4 Prozent seines Vorjahresbruttogehalts ein, muss seine Ehefrau gar nichts zahlen, bekommt aber trotzdem die Zulage von 154 Euro vom Staat gewährt.

Berufstätige Mütter mit Kindern unter drei Jahren, die lediglich ihre Elternzeit in Anspruch nehmen, um anschließend wieder in den Beruf einzusteigen, müssen als unmittelbar Förderberechtigte nicht viel einzahlen. Es reichen schon 60 Euro im Jahr auf ihrem eigenen Riester-Vertrag, um die vollen Zulagen für sich selbst und ihre Kinder zu bekommen.

Lesen Sie mehr zum Thema Riester-Bausparen unter:

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