Die LBS empfiehlt Ihnen, noch vor Ende des Jahres Ihre Freistellungsaufträge für 2009 zu überprüfen! Denn mit der neuen Abgeltungsteuer ändern sich einige Regeln auch für Bausparer. Von der bisher geltenden Zinsabschlagsteuer waren Bausparer, die die Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage erhielten oder ihren Bausparvertrag mit weniger als einem Prozent Guthabenzinsen besparten, befreit. Zukünftig können Sie den Abzug der Abgeltungsteuer nur vermeiden, wenn Sie der LBS einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilen. Andernfalls muss die LBS ab 2009 Abgeltungsteuer direkt an den Fiskus abführen.
Anleger mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent bekommen zu viel gezahlte Abgaben mit ihrer Steuererklärung automatisch zurück. Der Sparerfreibetrag beläuft sich im Jahr 2009 auf 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete.
Übrigens: Auf den Wertzuwachs Ihres selbstgenutzten Eigenheims kann der Fiskus nicht zugreifen, wenn Sie Ihre Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Und zwar mindestens im Jahr des Verkaufs und in den beiden Jahren davor.
Auch eine nicht selbst genutzte Immobilie können Sie ohne Steuer auf den Wertzuwachs veräußern, wenn seit Abschluss des Kaufvertrags mindestens zehn Jahre vergangen sind. Innerhalb dieser Frist fällt Ihr persönlicher Steuersatz an.



