Weitere Vereinbarungen

Weitere Vertragsbedingungen und Hinweise zum LBS-Bausparvertrag

Geldwäsche, Nebenabreden, Zuteilung

Nach § 8 Geldwäschegesetz sind wir verpflichtet, uns bei Abschluss des Bausparvertrages beim Bausparer zu erkundigen, ob er für eigene Rechnung handelt. Bausparer und wirtschaftlich Berechtigte müssen aber schon aus steuer- und prämienrechtlichen Gründen
identisch sein. Mitarbeiter im Außendienst sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Leisten Sie Ihre Zahlungen daher bitte direkt an die LBS.

Nebenabreden zu diesem Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages haben keine Gültigkeit. Mitarbeiter im Außendienst der LBS sind nicht berechtigt, irgendwelche über die „Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ hinausgehende verbindliche Erklärungen abzugeben.

Die Bausparkasse darf sich vor der Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme auf einen bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Der Bausparvertrag nimmt auf Antrag nach Erfüllung der Mindestbedingungen gemäß den „ Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge“ an der Zuteilungshandlung teil. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach den Bausparbedingungen. Sie ist insbesondere von den Spar- und Tilgungsbeiträgen aller Bausparer abhängig. Die Wartezeit kann danach Schwankungen unterworfen sein.

Einlagensicherung

Die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse ist als Mitglied des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Dieses System schützt den Bestand der angeschlossenen Institute. Dadurch ist sichergestellt, dass Ansprüche aller Bausparer auf Rückzahlung geleisteter Einlagen bei Fälligkeit erfüllt werden.

Zeitschrift DAS HAUS

Die LBS ermöglicht ihren Bausparern den Bezug der Zeitschrift DAS HAUS zum Sonderpreis von z.Z. 9,60 Euro pro Jahr für zehn Ausgaben. Ich bin damit einverstanden, dass das Bezugsentgelt zu Beginn eines jeden Jahres meinem Bausparkonto belastet und im Jahreskontoauszug ausgewiesen wird. Bei Bezugsbeginn im Laufe eines Jahres wird das Bezugsentgelt anteilig dem Bausparkonto belastet. Die erste Lieferung erfolgt aus technischen Gründen zwei bis drei Monate nach Bestellung.

Eine Kündigung der Zeitschrift DAS HAUS ist jeweils zum Monatsende möglich.

Im Tarif Classic F ist der Bezug der Zeitschrift  DAS HAUS als Hauszeitschrift Teil des Servicepakets nach § 17 Abs. 1 der Allgemeinen Bausparbedingungen. Ein gesonderter Bezug der Zeitschrift  DAS HAUS  ist in diesem Falle daher nicht notwendig.

Datenschutzerklärung

Die LBS, die LBS-Immobilien GmbH, die Sparkasse, die mir/uns bereits einen LBS-Bausparvertrag vermittelt hat sowie die Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf, die Landesdirektion der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG, Münster, – im folgenden Kooperationspartner genannt – arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in der S-Finanzgruppe im Verbund zusammen.


Damit mich/uns die LBS und die Kooperationspartner der LBS in allen Bausparfragen und in allen sonstigen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z.B. Baufinanzierung, Immobilienvermittlung, sonstige Kreditinstituts- oder Versicherungsprodukte) qualifiziert beraten können, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die LBS ihren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und die Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Übermittelt werden dürfen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten), Daten über Bausparverträge (Bausparnummer, Tarif, Bausparsumme, vermögenswirksame Leistungen, Saldo des Bausparkontos, Zuteilungsaussichten oder vergleichbare Daten). Die vorstehende Einwilligungserklärung kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag jederzeit für die Zukunft widerrufen.