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Darum lohnt sich Wohn-Riester

Obwohl Verbraucherschützer die Vorteile von Wohn-Riester, auch „Eigenheimrente“ genannt, betonen, hat es das staatliche Förderprogramm gegen die allgemeine Riester-Kritik schwer. Die zehn häufigsten Vorurteile im Faktencheck der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Die Wahrheit: Im Gegenteil – der Wohn-Riester, also Riester-Bausparvertrag, Riester-Darlehen oder Kombinationsfinanzierung, ist das am meisten nachgefragte Riester-Produkt. Seit Einführung des Wohn-Riesters wurden bereits über 1,25 Millionen Verträge verkauft, Tendenz steigend.

Die Wahrheit: Die Zeitschrift „Finanztest“ hat ermittelt, dass der Fördervorteil einer vierköpfigen Familie bei bis zu 50.000 Euro liegen kann. Wer wohnriestert, ist den Experten zufolge auch bis zu fünf Jahre schneller schuldenfrei. Der Grund: In der Sparphase steigern die Zulagen die eigenen Anstrengungen, in der Darlehensphase fließen sie direkt in die Tilgung. Daher kommt auch der Begriff „Eigenheim-Turbo“. Darüber hinaus können sich deutliche Steuervorteile ergeben, die ebenfalls bei der Finanzierung helfen können.

Die Wahrheit: Hohe Zulagen plus Steuerersparnisse reduzieren den Zinsaufwand für eine Eigenheimfinanzierung und verkürzen die Tilgung nachhaltig. Unterm Strich sind das Vorteile von mehreren zehntausend Euro. Mit der LBS kommt der Wohn-Riester-Kunde sicher und unbürokratisch an die Fördermittel. Im Regelfall reicht dafür ein Dauerzulagenantrag. Ändern sich Lebensumstände, die für den Erhalt der Förderung relevant sind, hilft ebenfalls die LBS.

Die Wahrheit: Beim Wohn-Riester gelten keinerlei Einkommensgrenzen. Förderberechtigt sind alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Außerdem haben Beamte, Richter, Soldaten und bestimmte Selbstständige Anspruch auf die Förderung.

Die Wahrheit: Das stimmt nicht. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Pflegegeld können die Förderung erhalten. Anspruchsberechtigt sind zudem Ehepartner von Erwerbstätigen, die kein eigenes Einkommen besitzen. Sie müssen einen eigenen Vertrag abschließen und auf diesen jährlich 60 Euro sparen.

Die Wahrheit: Zwar ist es richtig, dass Gutverdiener mit einer höheren Steuererstattung rechnen können. Dafür profitieren Familien aber besonders von den Zulagen.

Die Wahrheit: Die Gebühren beim Wohn-Riester sind transparent und moderat. Beim Abschluss eines LBS-Riester-Bausparvertrages wird die übliche Abschlussgebühr von 1,0 Prozent der Bausparsumme fällig. Dazu kommt ein Jahresentgelt für die Verwaltung des Wohn-Riester-Kontos. Von Provisionen im zweistelligen Prozentbereich, die den staatlichen Zuschuss aufzehren, kann beim Wohn-Riester nicht die Rede sein.

Die Wahrheit: Wohn-Riester lohnt sich für alle Altersgruppen. Die Förderung gibt es bis zum Eintritt in den Ruhestand und muss auch erst ab diesem Zeitpunkt versteuert werden. Dank der aktuellen Gesetzesänderung erweitert sich zudem die Einsatzmöglichkeit des Wohn-Riesters: Künftig kann er nämlich auch für alters- und behindertengerechte Modernisierungen eingesetzt werden.

Die Wahrheit: Stimmt – aber nur, wenn mit einem Riester-Bausparvertrag Eigenkapital für einen späteren Kauf angespart und das günstige Zinsniveau für die Zukunft gesichert wird. Wer sofort von günstigen Zinsen und dem Wohn-Riester profitieren und die eigenen vier Wände direkt erwerben will, kann dies mit einem Riester-Darlehen oder einer riestergeförderten LBS-Kombinationsfinanzierung bewerkstelligen.

Die Wahrheit: Richtig ist, dass sämtliche Zulagen und Steuervorteile auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst und verzinst werden. Dieses muss dann im Alter versteuert werden. Aber: Die Belastung ist überschaubar, da die Versteuerung im Ruhestand niedriger ist als die Steuer während des Erwerbslebens. Experten haben berechnet, dass die finanzielle Belastung im Alter monatlich lediglich zwischen 40 bis 80 Euro beträgt. Das ist deutlich weniger als der direkte finanzielle Vorteil der Förderung und nur ein geringer Bruchteil der Mietersparnis durch das abbezahlte Eigenheim.