Auf der Zielgeraden – so läuft der Eigentümerwechsel
Juhu, das neue Zuhause ist gefunden. Und die Finanzierung steht. Bis Sie aber der neue Eigentümer werden, müssen noch einige Schritte gegangen werden. Und deshalb kann es bis zum Einzug auch noch gut 6 Monate dauern.

Der Immobilienkauf ist ein Zug-um-Zug-Geschäft. Die einzelnen Steps bestimmt der Notar, den der Käufer bestimmen darf:
Die Kaufvorbereitung:
- Der Notar setzt einen Vertragsentwurf auf und schickt ihn beiden Parteien vorab zu.
- Beim Notartermin bekommt jeder Anwesende ein Leseexemplar und der Notar liest den Vertrag laut vor.
- Letzte Fragen können jetzt vor der Unterschrift gestellt oder weitere Punkte handschriftlich ergänzt werden.
- Der beurkundete Kaufvertrag wird dann beiden Parteien binnen weniger Tage zugeschickt.
Die Auflassungsvormerkung:
- Sie wird vom Notar beim Grundbuchamt beantragt. Sie schützt den Käufer und zeigt sein Recht an der verkauften Immobilie an. So wird sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht noch anderweitig verkaufen kann.

Die Grunderwerbsteuer:
- Nach vier bis acht Wochen bekommt der Käufer vom Finanzamt die Aufforderung, die Grunderwerbsteuer zu zahlen. In Hamburg beträgt diese 4,5 %, in Schleswig-Holstein 6,5 % des Kaufpreises.
Die Löschung der alten Grundschuld:
- Der Notar kümmert sich um diese Löschung. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Verkäufer. Dadurch wird die Immobilie „lastenfrei“.
Zahlung des Kaufpreises:
- Der Notar fordert den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf und überweist diesen Betrag an den Verkäufer, damit erfolgt die Übergabe der Immobilie.
- Wenn der Verkäufer die den Eingang des Geldes bestätigt hat, reicht der Notar den Antrag auf Umschreibung der des Eigentums beim Grundbuchamt ein.
- Der Käufer wird als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.