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Verbraucherrechterichtlinie im Immobiliengeschäft
Energieausweis

Der bedarfs- oder verbrauchsorientierte Energieausweis.
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben!
Wenn ein Bestandsgebäude den Nutzer wechselt, also etwa beim Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung, dann wird ein Energieausweis benötigt. Die Ausstellung des Energieausweises ist eine Pflicht des Gebäudeeigentümers. Sie können ab sofort online bei uns einen Energieausweis bestellen. Leicht verständliche Hinweise beim Ausfüllen helfen Ihnen zum jeweils gewünschten Energieausweis.
Wann und wie erhalten Sie den Energieausweis?
Zwei Wochen nach Eingang der Zahlung wird Ihnen der Energieausweis per E-Mail zugesendet. Sie können sich den Energieausweis dann selbst ausdrucken.
Energieausweis online bestellen
Und so funktionierts:
Sie melden sich an und beantragen einen Zugangscode. Der Code wird Ihnen anschließend per E-Mail übermittelt.
- Sie wählen die Gebäudeart und Gebäudenutzung
- Sie wählen, ob Sie einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis bestellen möchten.
- Sie geben Ihre Daten ein - diesen Vorgang können Sie beliebig oft unterbrechen. Nach vollständiger Dateneingabe erhalten Sie eine Mail, in dem Ihnen der Zahlungsbetrag und unsere Kontonummer übermittelt werden (Vorkasse)
- Wenn Sie die Überweisung vorgenommen haben, wird der Ausweis ausgestellt und per E-Mail an Sie übermittelt. Wenn eine Erstellung des Ausweises auf Basis der Datenlage nicht möglich ist, wird der Betrag zurückerstattet.
Sie können mit einem Zugangscode auch mehr als einen Ausweis beantragen.
Hier geht es direkt zum Energieausweis
Immobilien-Lexikon

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