Kosten für Modernisierung werden häufig unterschätzt
Der finanzielle Aufwand für Moderniserungen wird von vielen deutlich unterschätzt, wie der aktuelle LBS-Hausbesitzertrend 2014 zeigt
Unterschätzte Kosten
Die Energiewende hat bereits in vielen deutschen Haushalten Einzug gehalten. Etwa jeder zweite Hausbesitzer hat in den vergangenen Jahren modernisiert, jeder zehnte plant für dieses Jahr (weitere) energetische Maßnahmen. Doch der finanzielle Aufwand wird von vielen deutlich unterschätzt, wie der aktuelle LBS-Hausbesitzertrend 2014 zeigt: Knapp die Hälfte der Immobilienbesitzer kalkuliert der Studie zufolge mit Kosten unter 10.000 Euro. Die tatsächlichen Investitionen liegen indes häufig darüber.
Voll-Wärmedämmungen, Fenster-Dreifachverglasungen und Solaranlagen zählen zu den beliebtesten Modernisierungsmaßnahmen. Knapp ein Drittel der Hausbesitzer, die eine Modernisierung planen, will in Zukunft die Dämmung der Immobilie verbessern, 22 Prozent planen eine Fenster-Dreifachverglasung, 16 Prozent möchten sich eine Solaranlage anschaffen.
„Damit Modernisierungsmaßnahmen das Haushaltsbudget nicht über Gebühr strapazieren, ist es für Immobilienbesitzer sinnvoll, rechtzeitig Rücklagen zu bilden“, rät Sabine Schmitt von der LBS. „Mit einem Bausparvertrag können Hausbesitzer gezielt vorsorgen. Wer zehn Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr einzahlt, schafft eine gute finanzielle Basis für anfallende Gewerke.“
Für die Modernisierer lohnt sich der Aufwand: Rund 80 Prozent der befragten Immobilieneigentümer sind laut LBS-Hausbesitzertrend mit dem Ergebnis der Maßnahmen zufrieden. Mehr als die Hälfte stellt deutliche Energieeinsparungen fest. Darüber hinaus wissen etwa zwei Drittel der Eigentümer den gestiegenen Wohnkomfort und die Wertsteigerung ihrer Immobilie zu schätzen.
Tipp
Ganzheitlich planen und Geld sparen
Um bei der Modernisierung ihres Eigenheims ein optimales Ergebnis zu erzielen, sollten Immobilienbesitzer grundsätzlich ganzheitlich planen und Umbaumaßnahmen sinnvoll verknüpfen. Denn isolierte Einzelmaßnahmen verfehlen oftmals den gewünschten Effekt. So kann eine neue Heizungsanlage noch so effizient sein – ist das Haus schlecht gedämmt, geht die erzeugte Wärme über Wände und Dach verloren.
Welche Maßnahmen die höchsten Energieeinsparungen ermöglichen und welche sich am besten kombinieren lassen, können insbesondere Handwerker und Energieberater einschätzen. Zimmermänner, Stuckateure oder Maler arbeiten häufig mit Wärmedämmverbundsystemen und kennen sich entsprechend aus. Anhand der Bausubstanz der Immobilie können sie ein optimales Maßnahmenpaket schnüren. Hilfreich ist zudem das Urteil von zertifizierten Energieberatern oder Architekten. Sie helfen Eigentümern auch bei der Beauftragung und Koordination der Handwerker sowie bei der Qualitätssicherung der durchgeführten Arbeiten.
Neue Vorschriften
EnEV 2014 – Energetische Vorschriften für Immobilienbesitzer werden strenger
So gut wie jeder, der schon einmal einen Kühlschrank gekauft hat, kennt die Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten. Sie gibt es schon lange. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, hält eine ähnliche Einteilung nun auch für Immobilien Einzug. Basierend auf ihren energetischen Kennwerten werden Häuser und Wohnungen künftig in Effizienzklassen von A+ für besonders sparsam bis zu H für einen hohen Verbrauch eingeteilt.
Die EnEV hält aber noch weitere Neuerungen für Bauherren und Käufer bereit. Für Neubauten steigen die Energieeffizienzanforderungen ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent gegenüber den bisher geltenden Standards der EnEV 2009. Gleichzeitig muss die Wärmedämmung von neuen Gebäuden um durchschnittlich 20 Prozent verbessert werden.
Für Besitzer von Bestandsimmobilien gelten ebenfalls einige neue Regeln. So wird die bereits bestehende Austauschpflicht für alte Heizkessel ab 1. Mai 2014 ausgeweitet: Mussten bisher nur Gas- und Ölheizkessel ausgewechselt werden, die vor 1978 eingebaut wurden, gilt dies künftig für alle Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden oder älter als 30 Jahre sind.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen: So sind Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind in der Regel nicht betroffen. Lediglich beim Verkauf einer Immobilie ist der neue Eigentümer verpflichtet, den alten Heizkessel innerhalb von zwei Jahren zu erneuern.
Zudem erhält der Energieausweis im Zuge der Novelle mehr Gewicht. So müssen beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Ausweis bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden. Bei Besichtigungsterminen ist der Vermieter oder Verkäufer wie bisher verpflichtet, den Energieausweis vorzulegen. Kommt es zum Vertragsabschluss, muss der Ausweis – im Original oder als Kopie – übergeben werden.
Gut zu wissen
Achtung Kontrolle
Ab 1. Mai 2014 wird jeder neu ausgestellte Energieausweis mit einer Registriernummer versehen. Anhand der vergebenen Nummern werden dann jährlich Stichprobenkontrollen der Energieausweise durchgeführt, um die Einhaltung der EnEV-Anforderungen zu überprüfen.
Die gute Nachricht: Noch gültige Energieausweise müssen zunächst nicht ersetzt werden – Immobilienbesitzer können diese weiter verwenden, bis sie abgelaufen sind. Sie sind von den Stichprobenkontrollen ausgenommen.
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