Ein Drittel der Deutschen lebt im Einfamilienhaus
Etwa jeder zweite Bundesbürger lebt im Wohneigentum. Besonders beliebt ist dabei das Einfamilienhaus
Einfamilienhaus ist beliebt
Ein Drittel der Deutschen lebt im Einfamilienhaus
In Deutschland gibt es etwa ebenso viele Mieter wie Eigentümer. So lebt jeder zweite Bundesbürger im Wohneigentum. Besonders beliebt ist dabei das Einfamilienhaus. Auch viele Mieter haben bereits mit dem Gedanken an die eigenen vier Wände gespielt. Nicht weiter verwunderlich – denn eine Immobilie bringt viele Vorteile mit sich.
Fast jeder dritte Deutsche wohnt im Einfamilienhaus. Für eine Eigentumswohnung entscheidet sich laut LBS-Stiftung Bauen und Wohnen knapp jeder Zehnte. Insbesondere in Großstädten sind sie eine beliebte Alternative. Der typische Eigentümer einer Eigentumswohnung ist dabei laut einer Erhebung des Beratungsunternehmens empirica jung, urban und Single. Während bei den Eigentümern mit knapp 64,6 Prozent das Einfamilienhaus ganz oben auf der Beliebtheitsskala steht, wohnen 87,5 Prozent der Mieter in einer Wohnung. Ein Haus zur Miete ist eher eine Ausnahme.
Egal ob Wohnung oder Haus – vier von zehn Mietern haben bereits mit dem Gedanken an eine eigene Immobilie gespielt. Ein Grund hierfür ist der Wunsch nach einer sicheren Altersvorsorge. Zudem wollen viele Menschen lieber in die eigenen vier Wände investieren als in die eines anderen. Wohneigentum bietet neben Sicherheit und Unabhängigkeit auch individuelle Gestaltungsfreiheit. „Wer in den eigenen vier Wänden lebt, ist unabhängig von den Entscheidungen und Einschränkungen eines Vermieters und kann Haus oder Wohnung frei nach den eigenen Vorstellungen gestalten“, sagt Gregor Schneider von der LBS.
Besonders stolz sind in der Regel jene Wohneigentümer, die ihre Finanzierung aus eigener Kraft gestemmt haben – also wenn die Immobilie gekauft und nicht etwa geerbt ist. „Mit einem soliden Finanzierungsmix und guter Planung ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld einfacher denn je. Ohne eigenes Vermögen geht es aber nicht. Etwa 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten sollten als Eigenkapital zur Verfügung stehen“, so Gregor Schneider.
Schon gewusst?
Jeder Vierte baut aus familiären Gründen
Wer ein Eigenheim baut, tut dies meist aus familiären oder wirtschaftlichen Gründen. Dies zeigen die Ergebnisse der aktuellen Studie „Macht Wohneigentum glücklich“ der Universität Hohenheim im Auftrag der LBS-Stiftung Bauen und Wohnen. Insgesamt 28 Prozent der befragten Hausbesitzer, die eine Immobilie gebaut haben, geben an, die Entscheidung für ihre Familie getroffen zu haben, 22 Prozent nennen finanzielle Gründe.
Service
Wohn-Riester richtig nutzen
Seit 2008 fördert der Gesetzgeber selbst genutztes Wohneigentum als Altersvorsorge mit dem Wohn-Riester. Gefördert werden zertifizierte Bausparverträge und Wohnbaudarlehen. Wie Bausparer sich die staatlichen Zulagen sichern können und was es bei der Förderung zu beachten gibt, zeigt die folgende Übersicht.
Wofür kann Wohn-Riester eingesetzt werden?
Zu den Verwendungsmöglichkeiten von Wohn-Riester zählen der Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie sowie der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft oder von Wohnrechten in einem Alters- oder Pflegeheim. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen gefördert.
Wer hat Anspruch?
So gut wie jeder, denn bei Wohn-Riester gelten keine Einkommensgrenzen. Zu den Förderberechtigten zählen alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – aber auch Beamte, Richter, Soldaten und bestimmte Selbstständige. Wer die maximale Förderung erhalten will, muss jährlich vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – maximal 2.100 Euro – abzüglich der Zulagen in einen Wohn-Riester-Vertrag einzahlen.
Wie hoch ist die Förderung?
Wenn die Voraussetzungen für die maximale Förderung erfüllt sind, beträgt die jährliche Grundzulage 154 Euro. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro zusätzlich, für jedes später geborene Kind sogar bis zu 300 Euro. Jung-Sparer unter 25 Jahren erhalten bei Vertragsabschluss einmalig 200 Euro Starter-Bonus. Zudem lassen sich gegebenenfalls Steuervorteile erzielen, denn die Beiträge können beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Um sicherzustellen, dass keine Förderung verloren geht, sollten Riester-Sparer ihren Anbieter unbedingt informieren, wenn sich die persönlichen Fördervoraussetzungen ändern – beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung. Laut Stiftung Warentest kann eine Familie bei der Immobilienfinanzierung durch Wohn-Riester mehrere zehntausend Euro sparen.
Tipp
Ein Ehepaar – zwei Verträge
Familien nutzen die Wohn-Riester-Förderung am effektivsten, wenn beide Eheleute jeweils einen eigenen Vertrag abschließen. Nur dann können beide die Grundzulage in Höhe von 154 Euro erhalten. Sollte ein Anspruch auf Kinderzulage bestehen, wird diese einem Elternteil gutgeschrieben. Auch Ehepartner von Riester-Sparern, die nicht berufstätig sind, können die Förderung erhalten, wenn sie mindestens 60 Euro im Jahr in ihren Vertrag einzahlen.
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