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28.11.2016
LBS Landesbausparkassen
Infodienst Bauen und Finanzieren

Wohn-Riester bleibt gefragt

Im ersten Halbjahr 2016 legte die Zahl der abgeschlossenen Verträge um 4,1 Prozent zu. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen Riester-Vorsorge

Wohn-Riester gefragt

Wohn-Riester bleibt gefragt

Das Interesse an der Eigenheimrente, den meisten als „Wohn-Riester“ bekannt, ist in Deutschland anhaltend hoch. Im ersten Halbjahr 2016 legte die Zahl der abgeschlossenen Verträge um 4,1 Prozent zu. So stark wuchs kein anderes Modell im Rahmen der Riester-Vorsorge. Zum Jahresende sollten alle Riester-Sparer darauf achten, rechtzeitig die staatlichen Zulagen zu beantragen.

Mittlerweile wurden in Deutschland nach Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 1,6 Millionen Wohn-Riester-Verträge abgeschlossen – zumeist Bauspar- oder Baudarlehensverträge. Wie für alle Riester-Produkte gilt auch hier: Wer die staatlichen Zulagen in Höhe von 154 Euro Grund- sowie eventuell weitere Kinderzulagen erhalten will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Erstens muss die Sparleistung einschließlich der Förderung mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres betragen. Außerdem gilt es, die staatlichen Zulagen rechtzeitig zu beantragen. Am 31. Dezember 2016 ist der Stichtag für die Zulagenanträge für das Jahr 2014. Wer den Antrag bis dahin nicht gestellt hat, geht leer aus. „Am sichersten und einfachsten ist es, einen Dauerzulagenantrag zu nutzen“, empfiehlt Joachim Klein von der LBS.

Aber auch dann sollten Riester-Sparer regelmäßig einen Blick in ihren Vertrag werfen – am besten einmal jährlich. „Ändern sich persönliche Verhältnisse wie das Einkommen, der Familienstand oder die Zahl der Kinder, für die es eine Kinderzulage geben kann, sollten Sparer dies zügig ihrem Anbieter mitteilen. Denn diese Änderungen wirken sich auf die Höhe der Riester-Zulage aus“, rät der LBS-Experte.

Die Eigenheimrente gibt es seit dem Jahr 2008. Durch den Wohn-Riester gefördert werden entsprechend zertifizierte Bausparverträge und Wohnbaudarlehen, die für den Bau, Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden. Neben klassischen Eigenheimen und Eigentumswohnungen können das auch Genossenschaftswohnungen oder Wohnrechte in einem Alters- oder Pflegeheim sein. Auch altersgerechte Umbaumaßnahmen sind förderfähig. Die Zulagen vom Staat und Steuerermäßigungen können sich auf mehrere Zehntausend Euro summieren.

Jetzt sparen und erst im Alter versteuern

Der Staat unterstützt förderberechtigte Wohn-Riester-Sparer nicht nur mit Zulagen, sie profitieren außerdem von zusätzlichen Steuervorteilen. Als Ausgleich unterliegt Wohn-Riester wie alle anderen Riester-Produkte auch der nachgelagerten Besteuerung im Ruhestand. Der Vorteil: Der persönliche Steuersatz ist dann in der Regel deutlich niedriger als in der Erwerbszeit.

Endspurt: Vor dem Jahresende Geld sparen

Herbstzeit: Je kälter und dunkler es draußen wird, desto mehr locken das eigene warme Zuhause, Plätzchen und eine Tasse Tee. Die Häuslichkeit lässt sich gut nutzen, um Dinge zu erledigen, die man schon viel zu lange aufgeschoben hat. Dazu gehört auch die Prüfung laufender Verträge. Denn hier lässt sich zum Ende des Jahres unter Umständen richtig viel Geld sparen.

Altersvorsorge
Wer ohnehin plant, einen Riester-Vertrag abzuschließen, sollte das noch dieses Jahr tun und sich so die vollen Zulagen für das Jahr 2016 sichern. Das sind 154 Euro für Erwachsene, 185 Euro für jedes Kind, das vor dem 1.1.2008 geboren wurde, oder 300 Euro, wenn es danach zur Welt kam. Junge Erwachsene, die unter 25 Jahre alt sind, erhalten außerdem einen Starter-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer einen Betrag von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – höchstens 2.100 Euro – abzüglich der Zulagen in den Vertrag einzahlen. Auch Ehepartner, die nicht berufstätig sind, können die Förderung erhalten, wenn sie mindestens 60 Euro im Jahr in ihren Vertrag einzahlen.

Geldanlage
Anleger sollten jedes Jahr die Freistellungsaufträge für Zinsen und andere Kapitalerträge bei ihrer Bank überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Stichtag ist hierfür der 31. Dezember.

Wer Depots bei verschiedenen Geldinstituten hat, kann unter Umständen in seiner Steuererklärung den Gewinn bei der einen Bank mit dem Verlust bei der anderen verrechnen. Dafür müssen sie bis zum 15. Dezember eine sogenannte Verlustbescheinigung für das laufende Fiskaljahr beim jeweiligen Finanzinstitut beantragen und diese mit der kommenden Steuererklärung einreichen.

Freibeträge sichern
Arbeitnehmer, die regelmäßige finanzielle Belastungen haben, etwa durch Fahrten zum Arbeitsplatz oder Fortbildungen, können entsprechende Freibeträge auf ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Wer die Lohnsteuerermäßigung noch 2016 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragt, kann bereits im Januar 2017 mit einem höheren Nettolohn rechnen. Sofern sich die persönlichen Verhältnisse nicht ändern, ist eine erneute Antragstellung erst wieder in zwei Jahren erforderlich.

Welche Förderung steht mir zu?

Bausparer können von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren. Der Staat unterstützt sie auf ihrem Weg zum Eigenheim im günstigsten Fall gleich dreifach: mit Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage. Welche dieser Förderungen einem Bausparer zustehen, hängt unter anderem von seinem Einkommen und Familienstand ab. Aufschluss gibt der Förderrechner der LBS im Internet. Mit nur wenigen Klicks lässt sich hier ganz einfach ausrechnen, welche dieser staatlichen Förderungen Interessierte erhalten können.

Den Förderrechner finden Sie hier: https://www.lbs.de/foerderung-sw

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Kathrin Hartwig
Tel.: 0711 183-2377
E-Mail: kathrin.hartwig@LBS-SW.de