Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig.

Ausführliche Informationen finden Sie unter „ Sicherheit und Datenschutz “.

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Wissenswertes

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern.

Die LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse ist Ihr kompetenter Partner rund ums Bauen, Wohnen und Finanzieren.

Hier finden Sie eine Auswahl der meist gestellten Fragen.
Ihre war nicht dabei? Nutzen Sie einfach eine der zahlreichen Möglichkeiten, um mit uns in Kontakt zu treten:

  • Sie möchten uns schriflich kontaktieren? Senden Sie uns einfach eine E-Mail an info@lbs-ost.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular .

  • Sie haben Fragen zu Ihrem Bausparvertrag? Unsere Service-Hotline steht Ihnen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0331 969-0123 zur Verfügung.

Jahreskontoauszug

Informationen zum Jahreskontoauszug

Sie haben Ihren Jahreskontoauszug erhalten und haben noch Fragen? Ihnen erscheint etwas unklar? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise auf einen Blick.

Nachstehend haben wir Ihnen einige Felder Ihres Kontoauszuges etwas ausführlicher erläutert. Dies soll Ihnen das Verständnis einiger Begriffe erleichtern.

Bausparvertragsnummer

Jeder Vertragsinhaber (Mann, Frau, Gemeinschaftsverträge) erhält seine eigene Sendung. In Einzelfällen kann es daher sein, dass Jahreskontoauszüge für Haushalte mit verschiedenen Vertragsinhabern zeitversetzt zugestellt werden.

Bewertungszahl

Ihre Bewertungszahl gibt Auskunft über den voraussichtlichen Zuteilungstermin. Zu diesem Termin halten wir Ihre Bausparsumme zur Auszahlung bereit. Bei bereits zugeteilten Verträgen wird die Bewertungszahl nicht auf dem Kontoauszug angedruckt.

Vermögenswirksame Leistungen

= die im jeweiligen Jahr bei der LBS angelegten vermögenswirksamen Leistungen (vL). Für vL können Sie im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen. Es gelten Förder- und Einkommensgrenzen (vgl. hierzu auch Ziffer 3 der Rückseite des Antrags auf Wohnungsbau-Prämie).

Geleistete Schuldzinsen

Unter „Geleistete Schuldzinsen“ werden die im abgerechneten Kalenderjahr belasteten Sollzinsen ausgewiesen. Korrekturzinsen sind berücksichtigt. Schuldzinsen und weitere Aufwendungen können Sie ggf. als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen (bei Altersvorsorgefinanzierungen nicht möglich).

Sonstige Kreditkosten

Unter sonstige Kreditkosten fallen zum Beispiel Gebühren für Schuldhaftentlassungen, Pfandentlassungen, die vorzeitige Kreditrückzahlung bzw. sonstige Fremdkosten.

Beiträge zur Risikoversicherung

Die Risikolebensversicherung kann, auf Wunsch des Kunden, Bestandteil des Bausparvertrages sein und wird mit Beginn der Darlehensphase aktiviert. Der Betrag errechnet sich aus der Höhe des Restdarlehens, dem Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt der Auszahlung des Bauspardarlehens (Versicherungsbeginn) und nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Beitragssätzen. Die Berechnung der Versicherungsbeiträge ergibt sich aus ausgehändigten Bestimmungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die versicherte Person – Verbraucherinformation).

IBAN

Die IBAN des jeweiligen Bausparkontos setzt sich aus insgesamt 22 Stellen zusammen. Die 2-stellige Prüfziffer, welche direkt nach dem „DE“ kommt, wird vom System vergeben und variiert bei jedem Bausparkonto. Die restlichen 18 Stellen setzen sich aus der Bankleitzahl der LBS sowie aus der 10-stelligen Bausparvertragsnummer zusammen. Die vollständige IBAN des jeweiligen Bausparkontos finden Sie auf dem Jahreskontoauszug unter „Ihr Bausparvertrag im Überblick“.

Wertstellungsdatum

= maßgebend für die taggenaue Zinsberechnung

Rückständige Zinsen/Gebühren

Hierbei kann es sich auch um noch nicht von der LBS eingezogene Beträge handeln.

Informationen zum Beileger finden Sie hier .

Den Wohnungsbauprämienantrag (WoP) erhalten Sie, wenn Sie mehr als 50 Euro auf einem Ihrer Bausparkonten eingezahlt haben. Liegen Ihre Einkünfte innerhalb bestimmter Grenzen, können Sie mit dem WoP-Antrag staatliche Förderungen beantragen.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird über die Einkommensteuer-Erklärung beantragt.

Die im jeweiligen Sparjahr geleisteten vL meldet die LBS elektronisch an die zuständige Finanzbehörde, wenn uns Ihre Einwilligung hierzu vorliegt. Weitere Informationen zur Einwilligung finden Sie hier .

Für die Beantragung der Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen Ihrer Steuererklärung benötigen Sie den Institutsschlüssel der LBS. Dieser lautet 1000403

Zusammen mit dem Jahreskontoauszug erhalten Sie Ihre Steuerbescheinigung(en) für alle Privatkonten zugesendet.

Wozu benötige ich eine Steuerbescheinigung?

Es wird für jeden Bausparer eine eigene Steuerbescheinigung erstellt. Sollten Sie also verheiratet / verpartnert sein, kann es sein, dass Sie bis zu drei Steuerbescheinigungen erhalten.

Alle dem Privatvermögen zufließenden Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen und Bonus aus Bausparverträgen) unterliegen der Abgeltungsteuer. Die Steuer wird mit einem festen Satz von 25 %, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz, erhoben. Wurde die Abgeltungsteuer abgezogen, brauchen Sie diese Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Einkommensteuer-Erklärung anzugeben. Liegt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %, können Sie Ihre Kapitaleinkünfte nach Ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Dafür benötigen Sie die Steuerbescheinigung. Diese bezieht sich auf alle bei uns geführten Bausparkonten (außer Riester-Bausparkonten). Erträge aus Riester-Bausparverträgen werden in der Steuerbescheinigung nicht berücksichtigt, da Riester-Bausparverträge der nachgelagerten Besteuerung unterliegen.

In meinem Jahreskontoauszug und in der Steuerbescheinigung steht, dass Kirchensteuer abgeführt wurde. Können Sie mir das erklären?

Seit 1. Januar 2015 sind wir gesetzlich verpflichtet, auf Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen und Bonus aus Bausparverträgen) Kirchensteuer abzuführen, sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind. Die Information über Ihre Kirchensteuerpflicht haben wir vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Sollten Sie nicht oder nicht mehr kirchensteuerpflichtig sein, melden Sie dies bitte Ihrem Einwohnermeldeamt. Das Einwohnermeldeamt informiert dann alle zuständigen Stellen – und das Kirchensteuermerkmal wird korrigiert. Ihre Kirchensteuerpflicht hat sich im vergangenen Jahr geändert und Sie haben deshalb zu viel oder zu wenig Kirchensteuer gezahlt? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Finanzamt. Dieses überprüft die Veranlagung und korrigiert ggf. den Steuerbetrag. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Änderung der Kirchensteuerpflicht in Ihrem Einwohnermeldeamt gemeldet haben. Die LBS kann keine Korrektur der Kirchensteuer vornehmen.

SEPA

Grenzen überwinden. SEPA macht´s möglich.

Mit der SEPA-Umstellung von der bekannten BLZ und Kontonummer auf IBAN und BIC wird grenzenüberschreitender Zahlungsverkehr europaweit erleichtert und bietet Ihnen gleichzeitig erhöhte Sicherheit. Lesen Sie, was das für Sie bedeutet.

SEPA – Europaweit bargeldlos und sicher bezahlen

Die Europäische Union legte mit der Lissabon-Agenda im Jahr 2000 den Grundstein für die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area: SEPA). Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr wird dadurch erleichtert und den Kunden wird damit eine höhere Sicherheit geboten.

Das bedeutet für Sie:

  • die nationalen Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften laufen aus und

  • Kontonummern sowie Bankleitzahlen werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt.

Die LBS hat die gesetzlichen Vorschriften bereits seit Februar 2014 umgesetzt und den Zahlungsverkehr auf das SEPA-Format umgestellt.

Auch Lastschrifteinzüge werden seit Februar 2014 im „SEPA-Basis-Lastschriftverfahren“ erfasst. Bereits erteilte Lastschrifteinzüge haben wir für Sie auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt.

Die im Zusammenhang mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren notwendige Information zur Mandatsreferenz der bestehenden Lastschrifteinzüge, haben Sie im Zeitraum von April 2013 bis Dezember 2013 erhalten. Diese wurde auf Ihrem Girokontoauszug im Verwendungszweck zur entsprechenden Lastschrift angegeben. Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Kennzeichnung des SEPA-Lastschriftgläubigers) der LBS lautet: DE09ZZZ00000010768. Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer dienen zur eindeutigen Identifizierung Ihres erteilten Lastschrifteinzuges.

Sie finden die IBAN Ihres Bausparvertrages seit Juli 2013 auf Ihrer Bausparurkunde. Haben Sie Ihren Bausparvertrag vor Juli 2013 abgeschlossen? Ihre IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug.

Wie lautet die IBAN/BIC für die Kontoverbindung bei meiner Hausbank?

Am besten fragen Sie Ihren persönlichen Berater bei Ihrer Sparkasse oder Bank. Grundsätzlich können Sie die IBAN/BIC Ihres Kontos auch den Kontoauszügen Ihres Girokontos entnehmen.

Wie lautet die IBAN/BIC meines Bausparkontos?

Beispiel für die Bausparvertragsnummer 12345678-01

Die International Bank Account Number (IBAN): DE87160505001234567801 (22 Stellen)

  • DE = Ländercode für Deutschland
  • 87 = Prüfziffer
  • 16050500 = Bankleitzahl der LBS
  • 1234567801 = Ihre LBS-Bausparvertragsnummer

Der Bank Indentifier Code (BIC) der LBS lautet: LBSODEB1XXX (11 Stellen)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem LBS-Berater vor Ort, Ihrer betreuenden Sparkasse oder auf der Informationsseite der Deutschen Bundesbank: www.sepadeutschland.de .

Online-Vertragsauskunft

Offline war gestern - dank Online-Vertragsauskunft.

Es ist spannend zu sehen, wie Träume wahr werden. Mit unserer Online-Vertragsauskunft können Sie jederzeit verfolgen, wie sich Ihr Bausparkonto entwickelt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Wie bekomme ich meine Zugangsberechtigung für die Vertragsauskunft?

Ihre Zugangsberechtigung können Sie mit dem Online-Formular beantragen. Ihre Zugangsberechtigung erhalten Sie dann per Post. Diese besteht aus zwei Teilen: der Online-ID (Online-Identifikation) und der PIN (Persönliche Identifikations-Nummer). Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie beide Teile der Zugangsberechtigung getrennt voneinander an Ihre bei uns gespeicherte Anschrift zugesandt. Falls Sie eine Postvollmacht erteilt haben, so denken Sie bitte daran, dass Ihre Post und damit die Zugangsberechtigungen an den Postbevollmächtigten gesandt werden! Wir möchten Sie bitten, sich ein paar Tage zu gedulden, bis Sie die LBS Online-Vertragsauskunft nutzen können. Dieser Weg des Versands der Zugangsberechtigungen dient nur Ihrer eigenen Sicherheit.

Welchen Berechtigungsumfang kann ich wählen (eigene Bausparverträge...)?

Sie können zwei Stufen der Berechtigung wählen:

Stufe 1:

Zugang zu Ihren eigenen Bausparverträgen und zu Gemeinschaftskonten (Ehegattenverträge oder Personengemeinschaften) an denen Sie beteiligt sind.

Stufe 2:

Zugang wie bei Stufe 1 und zusätzlich Zugang zu Einzelkonten Ihres Ehegatten (also Bausparverträge, die nur auf den Namen Ihres Ehegatten lauten). Wünschen Sie die Zugangsberechtigung der Stufe 2, so muss Ihr Ehegatte zustimmen, da ja dessen alleinige Bausparverträge eingesehen werden können. Hierzu erhalten Sie mit der Online-ID eine vorgefertigte Vollmacht, die Ihr Ehegatte unterschreiben muss. Senden sie uns diese Vollmacht bitte unterschrieben zurück, dann können wir Ihre Berechtigung erweitern, d.h. also auch für die Ehegattenkonten freischalten.

Es ist auch möglich, dass jeder Vertragsinhaber jeweils eine eigene Zugangsberechtigung erhält. Hierzu ist ein separater Antrag von jedem Vertragsinhaber erforderlich.

Welche Informationen werden in der Vertragsauskunft angezeigt?

Die Zugangsberechtigung umfasst die LBS Online-Vertragsauskunft hinsichtlich aller aktuellen und künftigen Bausparverträge, die entweder auf den Namen des Antragstellers lauten oder bei denen der Antragsteller Mitvertragsinhaber ist. Letzteres umfasst auch Gemeinschaftsverträge. Darüber hinaus können Einzelverträge von Ehegatten eingesehen werden, wenn die Berechtigung Stufe 2 beantragt ist und uns die Vollmacht des Ehegatten vorliegt.

1. Kontenübersicht

Die Kontenübersicht ist eine Übersichtseite Ihrer gesamten Bausparkonten. Aufgeführt sind Ihre persönlichen Bauspar- und Gemeinschaftsbausparverträge, die Sie mit Ihrem Ehepartner bzw. einer Personengemeinschaft führen. Gemeinschaftsverträge sind hinter der Vertrags-Nummer mit einem "G" gekennzeichnet. Die mit "X" gekennzeichneten Konten sind bereits aus- bzw. zurückgezahlt. Sie erscheinen in der Kontenübersicht noch bis zur endgültigen Schließung der Konten.

Beispiel: Ihr Vertrag wird als Darlehensvertrag bei uns geführt. Sie sehen in der Übersicht die Daten für den dazugehörenden Sparvertrag, der bereits erloschen ist, und die Daten des Darlehenskontos. Wird das Darlehenskonto durch Tilgung geschlossen, wird der gesamte Vertrag nicht mehr angezeigt. Wenn Sie sich detaillierte Informationen zu den Daten oder Umsätzen Ihrer Bausparkonten sehen möchten, wählen Sie bitte den entsprechenden Vertrag aus und klicken anschließend auf "Kontodaten anzeigen" oder "Kontoumsätze anzeigen".

2. Detailansichten

In der Detailansicht Ihres Kontos sehen Sie Einzelheiten zu Ihrem jeweiligen Bauspar-, Darlehens- oder Kreditkonto.

3. Kontoumsätze

In der Umsatzansicht Ihres Kontos können Sie alle Umsätze zu Ihrem ausgewählten Bauspar-, Darlehens- oder Kreditkonto sehen. Es sind alle Umsätze bis zurück zum Beginn des Vorjahres aufgeführt.

Was muss ich tun, wenn meine Zugangsdaten nicht funktionieren?

Sollten Sie versehentlich drei Mal die falsche PIN eingeben, wird sie automatisch gesperrt. Dies geschieht zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Ihr Konto vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit Hilfe des Online-Formulars. Die neue PIN wird Ihnen per Post zugestellt.

Ich habe meine Online-ID vergessen - was muss ich tun?

Sollten Sie Ihre Online-ID vergessen haben, können Sie sich mit Hilfe des Online-Formulares Ihre ID per Post zuschicken lassen.

Ich habe meine PIN vergessen / verloren - was muss ich tun?

In diesem Fall beantragen Sie bitte eine neue PIN mit dem Online-Formular. Die neue PIN wird Ihnen umgehend per Post zugestellt, Ihre alte wird selbstverständlich sofort gesperrt.

Welche technischen Voraussetzungen sind für meinen Rechner notwendig?

1. Browserversion

Die LBS Online-Vertragsauskunft ist optimiert für Microsoft Internet Explorer Vers. 5.0. In jedem Fall sollte Ihr Browser Javascript-fähig sein. Es können nur Browser der neuen Generation verwendet werden, da die Sicherheitsmechanismen (z.B. die 128-Bit SSL-Verschlüsselung) in älteren Browsern noch nicht implementiert sind. In diesem Fall können Sie die Vertragsauskunft nicht ausführen. Daher empfehlen wir Ihnen, immer die neueste Browserversion einzusetzen.

2. Bildschirmauflösung

Die Anwendung ist für eine Bildschirmauflösung von 800x600 Pixeln optimiert.

Was muss ich tun, falls etwas nicht funktioniert?

Was ist, wenn beim Versuch, das "Online-Formular"aufzurufen, das Online-Formular-Fenster nicht angezeigt wird?

Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option "Javascript" deaktiviert. Entnehmen Sie bitte Ihrer Browser-Hilfefunktion, wie Javascript wieder aktiviert werden kann. Im Explorer 5.0 geschieht das über den Menüpunkt "Extras" - "Internetoptionen" - "Sicherheit" - "Stufe anpassen" - "Scripting - Aktivieren".

Was ist, wenn beim Versuch, "Drucken" aufzurufen, das Drucken-Fenster nicht angezeigt wird / nicht gedruckt wird?

Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option "Javascript" deaktiviert.

Was ist, wenn beim Versuch, die Hilfe zur LBS Online-Vertragsauskunft aufzurufen, das Hilfe-Fenster nicht angezeigt wird?

Vermutlich haben Sie in Ihrem Browser die Option "Javascript" deaktiviert.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Online-Zugang sperren lassen möchte?

In diesem Fall können Sie entweder das Online-Formular nutzen oder sich an unser LBS-Service-Center wenden: Tel. 0331 - 969 0123. (Übrigens: wenn Sie Ihre PIN 3x falsch eingeben, ist Ihr Zugang sofort gesperrt.)

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe benötige?

Rufen Sie uns an unter Tel. 0331 - 969 0123 oder schreiben Sie uns eine E-Mail (info@lbs-ost.de).

Wie sicher ist die LBS-Vertragsauskunft?

Bevor Sie unsere LBS Online-Vertragsauskunft zum ersten Mal nutzen, sollten Sie sich mit den folgenden Sicherheitsinformationen vertraut machen.

1. Die Verschlüsselung Ihrer Daten

Unsere LBS Online-Vertragsauskunft ist durch international anerkannte Verschlüsselungsverfahren gesichert. Dazu setzen wir verschiedene Sicherheitstechniken ein. Zur Verschlüsselung Ihrer Daten verwenden wir ein 128 Bit SSL (Secure Socket Layer) Verfahren, um Ihre Daten vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Um Ihnen dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, benötigen Sie einen modernen Browser wie den Microsoft Internet Explorer (ab Version 5.0), der in der Lage ist, diese sichere Verbindung aufzubauen.

Bitte beachten Sie:

Ihr Zugang wird durch eine fünfstellige persönliche Identifikationsnummer (PIN) geschützt. Bewahren Sie PIN und Online-ID nie gemeinsam auf. Speichern Sie nie PIN und Online-ID auf Ihrem Rechner. Während der gesamten Verbindung zur LBS Online-Vertragsauskunft wird in Ihrem Browser ein Sicherheitssymbol für eine verschlüsselte Datenübertragung angezeigt: Im Microsoft Internet-Explorer wird eine gesicherte Übertragung durch ein Vorhängeschloss unten im Fenster angezeigt. Falls während der Vertragsauskunft ein "geöffnetes Schloss" bzw. "kein Schloss" in der Statuszeile erscheint (browserabhängig), beenden Sie bitte sofort die Anwendung und setzen sich mit unserem LBS-Service-Center unter Tel. 0331-969 0123 in Verbindung. Nicht alle Browser verwenden die gleichen Sicherheitssymbole. Lesen Sie bitte in der Dokumentation Ihres Browsers nach, welches Symbol eine gesicherte Übertragung signalisiert.

2. Das Sicherheitszertifikat der LBS

Das Sicherheitszertifikat der LBS garantiert Ihnen, dass die übertragenen Daten tatsächlich von der LBS kommen. Damit sichergestellt ist, dass Sie mit der LBS kommunizieren, sollten Sie unbedingt das Zertifikat bei jeder Nutzung der LBS-Internet-Auskunft überprüfen. Das Zertifikat erscheint, wenn Sie das entsprechende Sicherheitssymbol Ihres Browsers anklicken.

Wichtig ist, dass das angezeigte Zertifikat die LBS als Besitzer ausweist und das Gültigkeitsdatum nicht abgelaufen ist. Sollte Ihr Browser auf ein fehlerhaftes, unbekanntes oder abgelaufenes Zertifikat hinweisen, beenden Sie bitte sofort die Anwendung und überprüfen Sie, ob Sie über eine aktuelle Browserversion verfügen. Sollte dieses der Fall sein und der Fehler weiterhin auftreten, informieren Sie bitte unser LBS-Service-Center unter 0331-969 0123

Steuer-Identifikationsnummer für Freistellungsauftrag.

Verschenken Sie kein Geld.

Für Sparer sowie Anleger ist der Freistellungsauftrag besonders wichtig. Geltend gemacht wird damit der Sparerpauschbetrag. Erträge aus Geldanlegen wie Dividenden oder Zinsen sind bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei. Um diesen Freibetrag zu erhalten wird zwingend die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID/IdNr.) benötigt.

1. Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Jeder Mensch in Deutschland erhält vom Bundeszentralamt für Steuern per Brief seine Steueridentifikationsnummer. Bereits Kinder erhalten ihre eigene Steuer ID. Die Nummer besteht immer aus elf Ziffern und begleitet einen sein Leben lang.

2. Wie erfahre ich meine Steuer-ID?

In der Regel finden Sie die 11-stellige Nummer im Einkommensteuerbescheid oder auch auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Sollten Sie diese dort nicht finden, können Sie im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nachfragen. Ihnen wird diese dann per Post zugesandt. Sie haben die Möglichkeit über das Kontaktformular (http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/steuerid_node.html) Ihre Steuer-ID zu beantragen.

3. Wozu wird die Steuer-ID benötigt?

Die neue Regelung ermöglicht dem Bundeszentralamt für Steuern eine bessere Überprüfung der Freistellungsaufträge, die durch Steuerpflichtige erteilt wurden. Hierbei sind schneller Überschreitungen der Gesamtsumme zu erkennen. Ebenso sind durch Nennung der Steuer-ID Anträge genauer zuzuordnen und Verwechselungen sind ausgeschlossen.

Auf alle Kapitalerträge Ihrer Geldanlagen fallen Steuern an, die das Kreditinstitut direkt an das Finanzamt abführt. Es lohnt sich also für Sie einen Freistellungsauftrag zu stellen. Bei Ledigen bleiben Kapitalerträge bei einem gültigen Freistellungsauftrag bis maximal 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Bei Ehepaaren beträgt der Freibetrag maximal 2.000 Euro. Für Ehepaare besteht die Möglichkeit, die Freistellungsaufträge getrennt oder gemeinsam zu erteilen.

4. Was müssen Ehepaare beachten.

Entscheidend ist bei einem Freistellungsauftrag von Eheleuten, dass die Steuer-ID von beiden vermerkt ist. Sollte eine Steuer-ID fehlen wird der gesamte Freistellungsauftrag laut Einkommensteuergesetz ungültig.

5. Was passiert, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist?

Sofern das passiert, müssen darüber hinaus liegende Erträge besteuert werden. Das Gleiche gilt auch, wenn gar kein Freistellungsauftrag erteilt worden ist. Tipp: Wer selbst einen geringen Steuersatz hat, kann mit seiner Steuererklärung geltend machen, dass die Erträge auch zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ihr Steuerberater kann Ihnen mitteilen, ob sich dies für Sie lohnen könnte.

Auskünfte der Schufa

Worüber die SCHUFA Auskunft gibt

Neben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschriften, stellt die SCHUFA Informationen zusammen, die ihr von Kreditinstituten und weiteren Vertragspartnern gemeldet wird.

Fragen zur SCHUFA? Viele Infos gibt´s hier .