Abgeschlossenheitsbescheinigung
Eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass eine Wohnung eine abgeschlossene Einheit darstellt. Nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) müssen Wohnungen durch Wände und Decken, die Schall- und Wärmeschutz gewährleisten, abgeschlossen sein. Sie müssen außerdem durch einen eigenen Zugang vom Freien oder dem Treppenhaus aus begehbar sein. Ohne eine Abgeschlossenheitserklärung kann ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus nicht in Eigentumswohnungen umgestaltet werden. Auch die Anlage eines Grundbuchblatts ist ohne die Bescheinigung nicht möglich.