Abschnittsfinanzierung
Finanzierung von Wohnbauten mit Darlehen, deren Zinssätze und Konditionen nach einer bestimmten Zeit neu festgelegt werden. Bei einer Abschnittsfinanzierung überschreitet die Laufzeit des Darlehens daher die Dauer der Zinsbindung. Die Anpassung der Konditionen erfolgt dabei entweder durch einseitige Festlegung des Kreditinstituts oder durch beidseitige Vereinbarung. Konditionen ändern sich auch, wenn der Kreditnehmer nicht länger nur die Zinsen des Darlehens zahlt, sondern mit der Tilgung beginnt. Siehe auch: Zinsgleitklausel