Allgemeine Geschäftsgrundsätze (AGG)
Die Allgemeinen Geschäftsgrundsätze (§ 5 Abs. 2 BSpKG) regeln den Geschäftsbetrieb einer Bausparkasse. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen für die Abwicklung der Bausparverträge, das Zuteilungsverfahren, die Berechnung des Beleihungswertes und das Verfahren bei Rückzahlung der Einlagen gekündigter Bausparverträge.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss die AGG genehmigen.