Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Auflassung

Die Auflassung ist eine Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer eines Grundstücks (§ 873 BGB). Sie hält fest, dass das Eigentum des Grundstücks an den Käufer übergeht. Bei der Vereinbarung muss (nach § 925 BGB) ein Notar anwesend sein. Durch die Auflassung allein ist der Eigentumswechsel noch nicht abgeschlossen. Der Käufer wird erst mit dem Eintrag ins Grundbuch zum neuen Eigentümer.