Auflassungsvormerkung
Vorstufe zur Auflassung . Bei der Auflassungsvormerkung wird der Käufer eines Grundstücks als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Diese Vormerkung stellt vor allem eine Absicherung für den Käufer dar. Der Noch-Eigentümer kann dadurch zum Beispiel das Grundstück nicht nachträglich mit einer Hypothek oder Grundschuld belasten. Oder es gleichzeitig an jemand Dritten verkaufen. Auch wenn der Verkäufer Insolvenz anmeldet oder es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, ist der Grundstückerwerb nicht gefährdet.