Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Auflassungsvormerkung

Vorstufe zur Auflassung . Bei der Auflassungsvormerkung wird der Käufer eines Grundstücks als neuer Eigentümer im Grundbuch vorgemerkt. Diese Vormerkung stellt vor allem eine Absicherung für den Käufer dar. Der Noch-Eigentümer kann dadurch zum Beispiel das Grundstück nicht nachträglich mit einer Hypothek oder Grundschuld belasten. Oder es gleichzeitig an jemand Dritten verkaufen. Auch wenn der Verkäufer Insolvenz anmeldet oder es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, ist der Grundstückerwerb nicht gefährdet.