Aufteilungsplan
Eine von der Baubehörde bestätigte Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten). Im Aufteilungsplan ist die Aufteilung des Gebäudes dargestellt. Aus ihm gehen auch die Lage und Größe der zum Sondereigentum und der zum Gemeinschaftseigentum zählenden Gebäudeeinheiten hervor.