Ausbau
(§ 17 II. WoBauG). Schaffung von Wohnraum durch bauliche Veränderungen in oder an bestehenden Wohngebäuden. Dabei nimmt der Bauherr keine wesentlichen Eingriffe in den Bestand oder die Konstruktion der Immobilie vor. Für einen Ausbau ist daher in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Typisches Beispiel: Ausbau des Dachgeschosses.