Es gibt acht Landesbausparkassen, die überwiegend regional tätig sind. Sie können wählen: Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, gelangen Sie auf das Angebot der LBS, die in der Nähe Ihres Wohnortes eine Beratungsstelle unterhält.

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Ausbau

(§ 17 II. WoBauG). Schaffung von Wohnraum durch bauliche Veränderungen in oder an bestehenden Wohngebäuden. Dabei nimmt der Bauherr keine wesentlichen Eingriffe in den Bestand oder die Konstruktion der Immobilie vor. Für einen Ausbau ist daher in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Typisches Beispiel: Ausbau des Dachgeschosses.