Außenanlagen
Außenanlagen gehören zum Grundstück, sind aber keine Gebäudeteile oder Betriebsvorrichtungen.
Dazu gehören unter anderem:
- Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze
- Einfriedungen (Grundstücksbegrenzungen wie Zäune, Hecken oder ähnliches)
- Gartenanlagen
- Fahrwege und Befestigungen
Steuerrechtlich gehören die Kosten für die Ver- und Entsorgung sowie für Einfriedungen und Wegebefestigungen zu den Herstellungskosten .